Coronavirus in Berlin
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Gleichstellung weiter denken: Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR)
Das „Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm 2008-2011 – Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin“ (GPR) wurde im April 2008 vom Berliner Senat beschlossen. Seither wird es fortgeschrieben. Das GPR III wurde am 08.05.2018 vom Berliner Senat verabschiedet. Ziel des Gleichstellungspoltischen Rahmenprogramms ist es, das Verwaltungshandeln in allen Teilen der Berliner Verwaltung so auszugestalten, dass die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern, Mädchen und Jungen, befördert wird. Der Leitgedanke des GPR III „Geschlechtergerechtes Leben in einer bewegten Stadt“ findet sich sowohl in den dort formulierten gleichstellungspolitischen Herausforderungen als auch in den konkreten Maßnahmen der Verwaltungen.
Das GPR bezieht sich insbesondere auf die fünf Politikfelder Bildung, existenzsichernde Beschäftigung, demografischer Wandel, soziale Gerechtigkeit und Integration als Schwerpunkte für gleichstellungspolitische Maßnahmen und Ziele. Das übergeordnete Ziel des GPR ist es, die Gleichstellung von Frauen und Männern in Berlin spürbar zu verbessern. Dazu gehören die inhaltliche und strategische Weiterentwicklung der Berliner Gleichstellungspolitik und die Verbindung der Debatte um Geschlechtergerechtigkeit mit aktuellen politischen Fragestellungen.
Grundlage des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms
Das Gleichstellungspolitische Rahmenprogramm baut auf den Instrumenten des Gender Mainstreaming und Gender Budgeting auf. Gender Mainstreaming bedeutet, die Gleichstellung von Frauen und Männern als Querschnittsaufgabe in der Politik und in Organisationen zu betrachten. Alle politischen und administrativen Maßnahmen sind dahingehend zu prüfen, wie sie sich auf die Lebensrealitäten auswirken: Tragen sie zum Abbau sozialer Ungleichheiten und zu einer gerechten Verteilung von Ressourcen (Gender Budgeting) und Chancen auf beide Geschlechter bei?
Gender Mainstreaming wurde von der Europäischen Union als Konzept eingeführt. Mit Inkrafttreten des Vertrages von Amsterdam am 1. Mai 1999 existiert nunmehr die rechtliche Grundlage und damit auch die Verpflichtung, das Prinzip des Gender Mainstreaming umzusetzen. Die Herstellung der tatsächlichen Chancengleichheit von Frauen und Männern wurde mit Artikel 2 und 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) erklärt. Darin wurden die Mitgliedstaaten verpflichtet, auf die Beseitigung existierender Ungleichheiten hinzuwirken und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern.
Positive Bilanz des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms
Mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm hat Berlin eine Pionierrolle übernommen. Andere Bundesländer ziehen bereits nach. Das konsequente Verfolgen der Gleichstellung und das Durchbrechen tradierter Rollenbilder und festgefahrener Prozesse haben dazu geführt, dass Berlin im bundesweiten Vergleich bereits viele Erfolge der Gleichstellung von Frauen und Männern vorweisen kann.
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