Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
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Geschlechtergerechte Sprache
Sprache ist ein Spiegel unseres Zusammenlebens, ein Instrument, das Bedürfnisse nach Mitteilung und Verständigung erfüllt, aber auch ein Instrument der Machtausübung und des Ausschlusses. In wissenschaftlichen Studien wurde nachgewiesen, dass die Verwendung der männlichen Form in der Sprache symbolisch wie faktisch zur Benachteiligung von Frauen führt. Dieses sogenannte generische Maskulinum schließt Frauen aus der Vorstellungskraft der Sprechenden aus und wird dem Anspruch einer geschlechtergerechten Sprache nicht gerecht. Um diese zu erreichen, bedarf es der Bereitschaft, sich von alten Sprech- und Denkgewohnheiten zu verabschieden.
Die Zielsetzung einer „geschlechtergerechten Sprache“ wird seit vielen Jahren in der Berliner Verwaltung thematisiert. Aus frauen- und gleichstellungspolitischer Sicht ging und geht es dabei stets darum, den Frauen als der Mehrheit der Bevölkerung eine angemessene Repräsentanz in der von der Verwaltung genutzten Sprache zu verschaffen. Damit sollte die Verpflichtung der Verwaltung zur Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetztes ebenso zum Tragen kommen wie auch der Auftrag der Verwaltung, angemessen mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes Berlin zu kommunizieren.
Die sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern ist zu beachten (§ 2 Abs. 2 Satz 1 GGO I, Anhang 1 zur GGO II, Nr. 2 Satz 3).
Diese Regelung der Gemeinsamen Geschäftsordnung für die Berliner Verwaltung (GGO) ist weit mehr als eine formale Bestimmung. Sie schreibt die sprachliche Gleichbehandlung als Pflicht für den amtlichen Sprachgebrauch im Land Berlin verbindlich fest. Der Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung gibt Hilfestellung dabei, wie geschlechtergerechte und verständliche Amts- und Rechtssprache im Behördenalltag gut umgesetzt werden kann.
Weitere Literatur/Link-Tipps
- Leitfaden für eine geschlechtergerechte Sprache in der Verwaltung, publiziert von der ehemaligen Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen (heute: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung) im Jahr 2012 auf der Basis der geltenden GGO
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