Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Hochschulen und Universitätskliniken
Interessenvertretung auf Landesebene
Mit dem novellierten Hochschulgesetz (BerlHG) vom 12.10.1990 wurden alle Hochschulen des Landes Berlin verpflichtet, eine hauptberufliche Frauenbeauftragte zu bestellen. Im Juni 1991 konstituierte sich die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten.
Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit der Frauenbeauftragten
Die Frauenbeauftragte an den Hochschulen ist gleichzeitig Frauenvertreterin im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes. In § 59 BerlHG sind Aufgaben, Rechte und Wahl der Frauenbeauftragten geregelt. Die Ausgestaltung dieses Amtes berücksichtigt hochschulspezifische Bedingungen und gewährleistet die Freiheit von Forschung, Lehre und Kunst. Die Frauenbeauftragte ist im Rahmen ihrer Aufgaben nicht an fachliche Weisungen gebunden.
Wahl der Frauenbeauftragten
- durch ein Gremium, in dem alle Statusgruppen der Hochschule (Professorinnen, Studentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und sonstige Mitarbeiterinnen) paritätisch vertreten sind
- förmliche Bestellung durch die Leiterin bzw. den Leiter der Hochschule
Rechte der Frauenbeauftragten
- umfassendes Beteiligungsrecht bei allen Frauen betreffenden strukturellen, organisatorischen und personellen Maßnahmen sowie entsprechenden Vorlagen, Berichten und Stellungnahmen
- Informations-, Rede- und Antragsrecht sowie aufschiebendes Widerspruchsrecht in Gremien bzw. Organen
- Beratung und Unterstützung der Hochschulleitung, sonstiger Organe und Einrichtungen
Die Landeskonferenz der Frauenbeauftragten
Die Landeskonferenz (LaKoF) vertritt die Interessen von Frauen an den Hochschulen und wirkt gemeinsam in hochschulübergreifenden Angelegenheiten auf die Verwirklichung der Chancengleichheit der Geschlechter hin. Das Netzwerk nimmt auf Landesebene durch Stellungnahmen und Empfehlungen Einfluss auf die Gleichstellungspolitik an Hochschulen. Seit Jahren existiert eine konstruktive Zusammenarbeit mit den für Wissenschaft und für Frauenpolitik zuständigen Senatsverwaltungen sowie parlamentarischen Gremien.
Sprecherinnen der Landeskonferenz
Dr. Sünne Andresen
Zentrale Frauenbeauftragte der Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin
Tel.: 030 / 50 19 26 87
Dr. Ursula Fuhrich-Grubert
Zentrale Frauenbeauftragte der Humboldt-Universität zu Berlin
Tel.: 030 / 20 93 28 40
Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps
- Handlungsempfehlungen zur Chancengleichheit an Berliner Hochschulen. 10 Punkte-Programm, hrsg. von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten (LaKoF) und der Arbeitsgemeinschaft der Frauen- und Geschlechterforschungseinrichtungen Berliner Hochschulen (afg), Berlin 2011
- In der Vielfalt erfolgreich. Gleichstellungspolitik an Berliner Hochschulen, hrsg. von der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an Berliner Hochschulen, 2. Auflage 2011, ISBN 978-3-929968-25-5
- Die Allgemeinen Gleichstellungsstandards an den Berliner Hochschulen, hrsg. von LaKoF, LKRP, afg, SenBJW und SenAIF, Berlin 2015
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Abteilung Frauen und Gleichstellung
der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
- Tel.:
- (030) 9028-0
- Fax:
- (030) 9028-2052
Nahverkehr
- Bus
-
-
0.1km
Berlin, Waldeckpark
- M29
-
0.2km
Berlin, Lindenstr./Oranienstr.
- M29
- 248
- N42
-
0.1km
Berlin, Waldeckpark
Pressestelle
- Tel.:
- (030) 9028-2743
- Fax:
- (030) 9028-2053
Sekretariat der Abteilung Frauen und Gleichstellung
- Tel.:
- (030) 9028-2102
- Fax:
- (030) 9028-2066