LGG-Bericht

Der Senat kontrolliert regelmäßig die Umsetzung und den Erfolg der Regelungen des Landesgleichstellungsgesetzes, die den im Land beschäftigten Frauen und Männern gleiche Chancen im Beruf garantieren sollen.

Berichtsauftrag

Das Landesgleichstellungsgesetz sieht ein zweijähriges Controlling zur Umsetzung des Gesetzes vor (§ 19 LGG). Grundlage des Berichts an das Abgeordnetenhaus ist eine Datenerhebung bei allen öffentlichen Einrichtungen und Gesellschaften mit Mehrheitsbeteiligung des Landes (gemäß §§ 1 und 1a LGG). Erhoben werden insbesondere Angaben zur Struktur und Entwicklung des Personals, zur Zahl der Mitglieder in Gremien des Landes sowie zur Umsetzung der Frauenförderung bei öffentlicher Auftragsvergabe und staatlicher Leistungsgewährung. Die Berichtstellen ergänzen die Datenerhebung um einen schriftlichen Kommentar, in dem sie auch über geplante Maßnahmen und Fortschritte in der Gleichstellung informieren.

Das Landesgleichstellungsgesetz – eine Erfolgsgeschichte

Durch das Landesgleichstellungsgesetz ist das Personal in Landesdienst mittlerweile einer paritätischen Verteilung von Frauen und Männern auch im oberen Einkommensbereich näher gekommen. Im höheren Landesdienst sind bereits über die Hälfte der Beschäftigten Frauen. Auch wichtige Landesgremien, wie Aufsichtsratspositionen in Unternehmen öffentlichen Rechts oder in Beteiligungsunternehmen sind nahezu paritätisch mit Frauen besetzt. In Spitzenpositionen, insbesondere bei Vorständen und Geschäftsleitungen der Unternehmen im Verantwortungsbereich des Landes, sind Frauen jedoch nach wie vor erheblich unterrepräsentiert. Ein Schwerpunkt der 2010 verabschiedeten großen Novelle des Landesgleichstellungsgesetzes war deshalb, in die Besetzungsverfahren dieser Positionen mehr Transparenz und damit auch bessere Chancen für Frauen zu bringen.

Gleichstellung durch Personalentwicklung

Große Fortschritte in der beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern wurden zudem durch moderne Organisations- und Personalentwicklungskonzepte erzielt. Zum einen ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie insbesondere durch flexible Arbeitszeiten und Teilzeitangebote erheblich erleichtert worden. Zum anderen wurden Frauenförderpläne zunehmend in langfristig angelegte und umfassende Personalentwicklungsplanung aufgenommen, dadurch wird z. B. bei der Vermittlung von Wissen und Erfahrungen für Nachwuchs- und Führungskräfte auch die Chancengleichheit von Frauen und Männern berücksichtigt. Letztlich sind alle Instrumente der Personalwirtschaft auf gendergerechte Wirkung auszurichten.

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps

Gleichstellungsberichtsverordnung (GleiBV)

15. LGG-Bericht

14. LGG-Bericht

13. LGG-Bericht

12. LGG-Bericht

11. LGG-Bericht

10. LGG-Bericht