Coronavirus in Berlin
Zentrale Informationen der Berliner Verwaltung zum Coronavirus finden Sie unter: berlin.de/corona
Tagesaktuelle COVID-19 Fallzahlen und weiterführende Auswertungen finden Sie im Online-COVID-19-Lagebericht des Landes Berlin.
Der Dienstbetrieb der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ist aufgrund des Einsatzes von vielen Beschäftigten im Krisenstab des Landes Berlin weiterhin eingeschränkt.
Inhaltsspalte
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein drängendes gesellschaftliches Problem, das hat nicht zuletzt die #metoo-Debatte gezeigt. Oft sind die Opfer sexueller Übergriffe, aber auch die Führungskräfte mit der Situation überfordert. In den meisten Fällen sind Frauen von sexueller Belästigung betroffen.
Alle Beschäftigten haben ein Recht auf ein sicheres, diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld. Daher verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) jede Form der sexuellen Belästigung. Das AGG verpflichtet Arbeitgeber, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, bei einem Übergriff einzuschreiten und die betroffene Person zu schützen.
Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin stellt das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ausdrücklich fest, dass sexuelle Belästigungen Dienstpflichtverletzungen darstellen und nimmt insbesondere Vorgesetzte und Leitungskräfte in die Pflicht, sexuellen Belästigungen von Beschäftigten entgegenzuwirken und bekannt gewordenen Fällen sexueller Belästigung nachzugehen.
Wenn es zu einer sexuellen Belästigung kommt, dann kann sich die betroffene Person an die betriebliche Beschwerdestelle wenden, die es nach dem AGG in jedem Betrieb und in jeder Einrichtung geben muss. Zudem sind Betriebs- und Personalräte Ansprechpersonen für das Thema sexuelle Belästigung.
Im öffentlichen Dienst des Landes Berlin sind ferner die Frauenvertreterinnen eine erste Anlaufstelle. Die Frauenvertreterinnen sind nach § 17 Abs. 7 LGG verpflichtet, Beschwerden über sexuelle Belästigungen entgegenzunehmen, die Betroffenen zu beraten und Mitteilungen über sexuelle Belästigungen mit Einverständnis der Betroffenen an die Dienststellenleitung weiterzuleiten.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Informationen für Beschäftigte, Arbeitgebende
und Beschäftigtenvertretungen.
PDF-Dokument (1.5 MB)
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„Grenzen setzen – Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz?
Flyer für Betroffene der Antidiskriminierungsstelle des Bundes -
„Was tun bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz“
Leitfaden für Arbeitgeber, Betriebs- und Personalräte -
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes
bietet eine juristische Erstberatung sowohl telefonisch als auch per E-Mail. -
LARA e.V.
Fachstelle für sexualisierte Gewalt des Landes Berlin
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
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