Sexualisierte Gewalt

Sexuelle Gewalt gegen Frauen und Kinder

Sexuelle Gewalt gehört zur Realität vieler Frauen und Kinder und ist ein aktuelles Thema des Kinder- und Frauenschutzes.

Nein heißt nein Logo

Wann liegt sexuelle Gewalt vor

Sexuelle Gewalt umfasst jede Form einer sexuellen Handlung, deren Ausübung gegen den Willen einer Person verstößt und die den Betroffenen die Verfügungsmacht über ihren Köper nimmt. Dazu zählt sexueller Missbrauch, der an Kindern verübt wird sowie sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung von Erwachsenen, zumeist Frauen. Dazu gehören ebenfalls sexuelle Übergriffe unter Einsatz von K.O.Tropfen.
Die Opfer werden tiefgreifend in ihrer körperlichen und seelischen Integrität verletzt. Sie leiden oft an körperlichen Auswirkungen, an schweren psychosomatischen Folgen – Nervosität, Depressionen, Schlaflosigkeit, Abhängigkeitserkrankungen, Suizidgefährdung – und an Traumatisierungen. Kinder und Jugendliche sind besonders stark betroffen. Behinderte Frauen und Mädchen werden häufiger Opfer sexueller Gewalt als nichtbehinderte Mädchen und Frauen und häufiger als behinderte Männer.

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung

Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung ist in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich verankert. Seit dem Jahr 1997 sind Vergewaltigung und sexuelle Nötigung in § 177 StGB geregelt. Vergewaltigung in der Ehe wird strafrechtlich verfolgt. Der sexuelle Missbrauch von Kindern ist in den §§ 176, 176 a StGB gesondert geregelt.

Ausmaß der sexuellen Gewalt

In der Bundesrepublik hat laut einer repräsentativen Befragung aus dem Jahr 2004 ca. jede 7. Frau seit dem 16. Lebensjahr Formen sexueller Gewalt wie Vergewaltigung, versuchte Vergewaltigung und sexuelle Nötigung erlebt. Entgegen der immer noch verbreiteten Meinung, dass es sich dabei um fremde Täter im öffentlichen Raum handelt, findet sexuelle Gewalt am häufigsten im häuslichen Bereich statt. In den überwiegenden Fällen kennt das Opfer den Täter.

Zahlen 2015

Im Jahr 2015 gab es laut Polizeilicher Kriminalstatistik Berlin in Berlin 623 erfasste Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung. Im Vergleich zu 2014 bedeutet dies einen Rückgang um 8,9% (-61 Fälle). Allgemein muss davon ausgegangen werden, dass in diesem Deliktbereich eine noch höhere Dunkelziffer als im Bereich der häuslichen Gewalt besteht und die Betroffenen oftmals von einer Anzeigenerstattung absehen.

Von sexuellem Missbrauch waren im Jahr 2015 in Berlin 686 Kinder betroffen. Im Vergleich zum Jahr 2014 hat es einen Rückgang um 5,1% (-37 Fälle) gegeben. Da wegen der Ausnutzung des besonderen Abhängigkeitsverhältnisses der betroffenen Kinder zum Täter für die Opfer eine sehr belastende Situation, das sogenannte “Schweigegebot” besteht, muss auch hier von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden.

Wo können betroffene Frauen Hilfe erhalten

In Berlin bietet die Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Frauen* LARA werktags von 9-18 Uhr Beratung und Krisenintervention für Frauen, die von sexueller Gewalt betroffen sind. Erste Hilfe bieten rund um die Uhr die drei Rettungsstellen der Charité. Die Wildwasser-Frauenberatung bietet ein Beratungs- und Unterstützungsangebot für Frauen, die sexuelle Gewalt als Mädchen erfahren haben. Zudem führt Wildwasser das FrauenNachtCafé, eine nächtliche Frauenkrisenanlaufstelle für Frauen, die sich in der Krise befinden.

Hilfeangebote für Mädchen und Jungen

Anlaufstelle für Männer

Link-Tipps/ Literaturtipps/ Materialtipps