Frauen in Führung

Eine Frau vor einer Leiter mit zwei Sprossen, ein Mann vor einer Leiter mit allen Sprossen

Die Herausforderung: Mehr Frauen in Führung bringen

In den Führungspositionen der Unternehmen sind Frauen immer noch unterrepräsentiert. In manchen Wirtschaftszweigen sind die Hürden besonders hoch. Dafür gibt es viele Gründe. Es gibt aber auch viele gute Möglichkeiten, etwas dagegen zu tun.

Unterstützen Sie unser Anliegen! Arbeitshilfen, wissenswerte Fakten und rechtliche Hinweise finden Sie in dieser Rubrik.

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Stift malt ein Häckchen

Arbeitshilfen

Sie möchten Spitzenfrauen für Spitzenpositionen gewinnen? Auf dem Future Mobility Summit 2019 hat ein Workshop sieben konkrete Handlungsempfehlungen erarbeitet, wie Unternehmen mehr Frauen in Führung bringen können – ein Papier, das auch für andere Branchen Impulse setzt.

Für Unternehmen, die Frauen in Führung bringen wollen, ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein zentrales Thema. In den Führungsetagen wird Führen in Teilzeit oder auf Distanz häufig noch eher skeptisch gesehen.

Sie suchen nach Anregungen, wie flexibles Arbeiten in Führungspositionen gelingen kann? Die Europäische Akademie für Frauen in Politik und Wirtschaft Berlin e.V. (EAF Berlin) hat gemeinsam mit der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) und gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) einen Praxisleitfaden entwickelt, der einen Überblick und viele nützliche Tipps enthält.

Balkendiagramm

Wissenswerte Fakten

Die häufigsten Hürden für Frauen, die in Führung gehen wollen, sind:

  • fehlende Rollenvorbilder
  • männlich dominierte Unternehmenskulturen
  • starre Arbeitszeiten
  • die berühmt-berüchtigte „Gläserne Decke“

Im Ergebnis entspricht der Frauenanteil in den Führungsetagen immer noch nicht der Erwerbsbeteiligung, den Bildungserfolgen und den beruflichen Leistungen von Frauen in unserer Wirtschaft.

Sie möchten wissen, wie hoch der Frauenanteil an den Führungspositionen der deutschen Wirtschaft ist? Dazu führt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung alle zwei Jahre eine repräsentative Studie durch, zuletzt für das Jahr 2018.

Sie möchten außerdem wissen, wie es um den Frauenanteil in den Spitzenunternehmen der deutschen Wirtschaft bestellt ist? Das DIW Berlin bringt jedes Jahr ein Managerinnen-Barometer heraus. Die Studie erfasst anhand verschiedener Indikatoren mehr als 500 der größten Unternehmen in Deutschland.

Sie interessiert, ob Unternehmen mit Frauen an der Spitze erfolgreicher sind? Die International Labour Organization (ILO) hat 2019 die Studie „The business case for change“ herausgegeben. Für die Studie wurden Unternehmen auf der ganzen Welt dazu befragt, welche Rolle die Diversität und Gleichstellung der Geschlechter für den Unternehmenserfolg spielt. Die Ergebnisse können sich sehen lassen!

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Wichtig zu wissen - rechtliche Hinweise

Die folgenden Hinweise können keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben und stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Sie dienen der Orientierung, was bei der Besetzung von Führungspositionen zu beachten ist.

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Die Ausschreibungspraxis im Unternehmen unterliegt dem AGG. Das Diskriminierungsverbot des AGG gilt für Benachteiligungen von Beschäftigten aus rassistischen Gründen bzw. wegen der ethnischen Herkunft, wegen des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Lebensalters oder der sexuellen Identität (insbesondere §§ 1, 7 und 11 AGG).*

Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst: Um den Anteil von Frauen in Führungspositionen signifikant zu steigern, ist 2015 das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen (FüPoG) verabschiedet worden. Für neu zu besetzende Aufsichtsratsposten in börsennotierten und voll mitbestimmungspflichtigen Unternehmen gilt eine fest Quote von 30 Prozent für das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht. Unternehmen, die börsennotiert oder mitbestimmungspflichtig sind, müssen sich eigene Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsräten, Vorständen und obersten Management-Ebenen geben und und öffentlich darüber berichten.

Zurzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren für eine Reform des Führungspositionengesetzes. Wir informieren Sie hier, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.