Berlinpässe werden vorerst nicht neu ausgestellt oder verlängert. Abgelaufene berlinpässe erhalten erst einmal ihre Gültigkeit.
Der Erwerb des Berlin-Ticket S ist auch mit einem abgelaufenen berlinpass möglich.
Das Berlin-Ticket S kann auch ohne berlinpass erworben werden. Dazu müssen die anspruchsberechtigten Personen den Leistungsbescheid mit sich führen und Ihre Bedarfsgemeinschaftsnummer, das Aktenzeichen oder die Wohngeldnummer auf dem Berlin-Ticket S eintragen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/berlinpass/