Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen der Berliner Volkshochschulen (AGB VHS)

Rotes Paragraphenzeichen im weißen Irrgarten

Gültig bis 31.07.2026

  • 1. Vertrag

    (1) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und ihrer Annahme durch die Volkshochschule zustande. Wird bei schriftlicher und fernmündlicher Anmeldung bzw. Anmeldung per E-Mail/online die Annahme von der Volkshochschule nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande. Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht.

    (2) Zum Beleg und als Quittung erhalten die Teilnehmenden bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung (mit Ausnahme der Anmeldung zu Einzelberatungen, Einstufungstests und Präsentationen von Volkshochschularbeit) eine Anmeldebestätigung. Die Teilnahmeberechtigung an der Kinderbeaufsichtigung wird auf der Anmeldebestätigung nachgewiesen. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar.

    (3) Die Verträge werden unter der Bedingung geschlossen, dass die im Volkshochschulprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmerzahl erreicht wird; dies gilt für abschlussbezogene Veranstaltungen mit mehr als einem Semester Dauer nur für das erste Semester.

  • 2. Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen

    (1) Der Umfang der Leistungen der Volkshochschule (Ort, Zeit, Dauer, Kursthema, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung im Volkshochschulprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung bekannt gemachten und in den Geschäftsräumen ausgehängten bzw. ausgelegten und im Internet veröffentlichten Fassung.

    (2) Die Volkshochschule kann die Teilnahme an einer Lehrveranstaltung von persönlichen und / oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Volkshochschulprogramm und im Internet informiert.

  • 3. Entgelte

    (1) Über die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Entgelte und über die Ermäßigungsmöglichkeiten wird mit dem Volkshochschulprogramm und im Internet informiert.

    (2) Die Gesamtkosten für jede Veranstaltung (für Vollzahlende und für Teilnehmende mit Anspruch auf Entgeltermäßigung) werden im Volkshochschulprogramm und im Internet ausgewiesen.

    (3) Der Anspruch auf Entgeltermäßigung ist bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen gültigen Nachweises zu belegen. Eine nachträgliche Ermäßigung gebuchter Lehrveranstaltungen ist nicht möglich. Für bereits ermäßigte Veranstaltungen wird keine weitere individuelle Ermäßigung gewährt.

  • 4. Zahlungsmodalitäten

    (1) Die Anmeldung verpflichtet – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Programm ausgewiesenen Kosten vor Beginn der Veranstaltung bei der Volkshochschule.

    (2) Barzahlung oder EC-Kartenzahlung erfolgt zum Zeitpunkt der Anmeldung und ist nur in den Geschäftsstellen der Volkshochschule möglich, die die Veranstaltung durchführt.

    (3) Bei der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wird das Entgelt vor Veranstaltungsbeginn fällig.

    (4) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben der Teilnehmenden oder des Teilnehmenden, mangelnder Kontendeckung oder wegen einer entgegenstehenden Anweisung der Teilnehmenden oder des Teilnehmenden an ihre bzw. seine Bank nicht eingelöst werden, so hat die Teilnehmende oder der Teilnehmende die entstehenden Kosten zu tragen. Die Volkshochschule kann in einem solchen Fall den Vertrag kündigen und den Kursplatz neu vergeben.

    (5) Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Volkshochschule möglich.

    (6) Eine nachträgliche Rechnungsstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.

    (7) In besonders begründeten Einzelfällen kann Ratenzahlung vereinbart werden.

  • 5. Teilnahmebescheinigung

    Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Lehrveranstaltung (mindestens 70 Prozent) erstellt die Volkshochschule auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung. Die erste Ausfertigung innerhalb eines Jahres nach Beendigung der Veranstaltung ist unentgeltlich, für eine spätere Ausfertigung bzw. Zweitausfertigung wird eine Kostenpauschale von 10 € erhoben.

  • 6. Organisatorische Änderungen

    (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im Volkshochschulprogramm angekündigten Kursleitenden geleitet wird.

    (2) Wird eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Zahl von Anmeldungen nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt und evtl. Entgeltzuschläge, den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.

    (3) Können Teile von Veranstaltungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die Volkshochschule den Teilnehmenden insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile gleichwertigen Ersatz. Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden, oder können Teilnehmende von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Einzelheiten dazu sind unter Nummer 9 Absatz 1 bis 4 geregelt.
    (4) Schadenersatzleistungen in Geld sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach auf das Entgelt für den laufenden Unterrichtsabschnitt begrenzt.

  • 7. Haftungsausschluss

    (1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen der Teilnehmenden bzw. Diebstähle oder Schädigungen ihrer Sachen während der Lehrveranstaltung haftet das Land Berlin nur bei ihm zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    (2) Der Ausschluss gemäß Absatz 1 gilt nicht, wenn die Volkshochschule Pflichten schuldhaft verletzt, die das Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit der oder des Teilnehmenden.

    (3) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während des Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von den Veranstaltungen übernimmt das Land Berlin keine Haftung.

  • 8. Pflichten der Teilnehmenden

    (1) Bei jeder Teilnahme an einer Lehrveranstaltung der Volkshochschule ist die namentliche Eintragung in die Anwesenheitsliste (durch Kurzzeichen) erforderlich.

    (2) Auf Verlangen ist die Anmeldebestätigung vorzuzeigen. Ist dies nicht möglich, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden, wenn die Teilnahmeberechtigung nicht auf andere Weise nachgewiesen werden kann. Dies gilt auch für die Kinderbeaufsichtigung.

    (3) Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer ist verpflichtet, die von ihr oder ihm benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der Volkshochschule sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltungen stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.

  • 9. Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule

    (1) Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat (z.B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

    (2) Die Volkshochschule kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die tatsächliche Teilnehmerzahl einer Lehrveranstaltung dauerhaft (mindestens an drei aufeinander folgenden Veranstaltungsterminen) unter die unterrichtsmethodisch gebotene Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.

    (3) Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten die Teilnehmenden das bereits entrichtete Entgelt und evtl. Entgeltzuschläge, den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.

    (4) Wird eine Veranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Gleiches gilt für den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung. Eine Rückerstattung der Verwaltungskostenpauschale sowie von Auslagen für in Anspruch genommene Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen. In Fällen, in denen eine Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar wäre (insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmenden ohne Wert ist), erhalten die Teilnehmenden das entrichtete Entgelt, erhobene Entgeltzuschläge, ggf. den Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung sowie die Verwaltungskostenpauschale zurück.

    (5) Die Volkshochschule kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den in Absatz 1 und 2 beschriebenen sowie in folgenden Fällen vor:

    a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,

    b) bei fehlenden persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Lehrveranstaltung gemäß Nummer 2 Absatz 2,

    c) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,

    d) bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

    (6) Kündigt die Volkshochschule gemäß Absatz 5 wegen fehlender persönlicher und sachlicher Voraussetzungen für die Teilnahme, so werden gegebenenfalls die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen wie unter Absatz 4 beschrieben zurückgezahlt.

  • 10. Kündigung und Widerruf durch die Teilnehmenden

    (1) Die Teilnehmende oder der Teilnehmenden kann den Vertrag schriftlich, persönlich, per FAX oder per E-Mail in der Geschäftsstelle der Volkshochschule kündigen.

    (2) Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der Kursleitenden oder dem Kursleitenden oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Kündigung.

    (3) Die Kündigung wird von der Volkshochschule schriftlich bestätigt. Kündigungen per E-Mail können per E-Mail bestätigt werden.

    (4) Bei einer Kündigung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge sowie ggf. der Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 6 € erstattet. Bei einer Kündigung ab dem 13. Tag bis einen Werktag vor Veranstaltungsbeginn werden das Entgelt, evtl. Entgeltzuschläge sowie ggf. der Kostenbeitrag zur Kinderbeaufsichtigung unter Einbehaltung einer Pauschale in Höhe von 12 € erstattet. Entgelte unter 12 € werden in voller Höhe fällig.

    (5) Ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns besteht kein Anspruch auf Erstattung des Entgeltes, evtl. Entgeltzuschläge, der Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. des Kostenbeitrages zur Kinderbeaufsichtigung.

    (6) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Teilnehmende oder der Teilnehmende die Volkshochschule auf den Mangel schriftlich hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Teilnehmende oder der Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

    (7) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.

    (8) Soweit die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule aus öffentlichen Mitteln gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Kündigungsmöglichkeiten zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden den Teilnehmenden diese eingeräumt.

  • 11. Urheberschutz

    Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ist ohne Genehmigung nicht gestattet. Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in den Lehrveranstaltungen sind ohne Genehmigung nicht gestattet.

  • 12. Speicherung personenbezogener Daten und Datenschutz

    Zum Zwecke der Verwaltung der Lehrveranstaltungen setzen die Volkshochschulen eine automatisierte Datenverarbeitung ein. Die ausführliche Information zu den Datenschutzbestimmungen findet sich auf der Website der Volkshochschule unter: www.berlin.de/vhs/service/datenschutz.

    Im Falle einer Anmeldung vor Ort wird die Datenschutzerklärung persönlich in Schriftform ausgehändigt. Im Zuge einer Online-Anmeldung über www.vhsit.berlin.de erhält die Kursteilnehmerin/der Kursteilnehmer automatisch mit der Buchung eine Erklärung zum Datenschutz.

  • 13. Sonderveranstaltungen

    Es gelten die Merkblätter der veranstaltenden Volkshochschulen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen und Prüfungen der Berliner Volkshochschulen (AGB VHS)

Rotes Paragraphenzeichen im weißen Irrgarten

Gültig ab 01.08.2026

  • 1 - Allgemeines

    Diese AGB gelten für alle Präsenz- und Online-Veranstaltungen der Berliner Volkshochschulen oder des Servicezentrum VHS (nachfolgend vom Begriff der Volkshochschulen umfasst). Sie gelten auch für die von diesen durchgeführten Prüfungen. Sie gelten nicht für Lehrgänge und Prüfungen gemäß § 7 Absatz 5 Erwachsenenbildungsgesetz und für Lehrgänge und Prüfungen gemäß § 40 Absatz 1 Schulgesetz.

  • 2 - Vertrag

    (1) Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Prüfung und ihrer Annahme durch die Volkshochschule zustande. Wird bei schriftlicher Anmeldung oder Anmeldung per E-Mail/ Online die Annahme von der Volkshochschule nicht ausdrücklich erklärt, kommt der Vertrag mit der Aushändigung der Anmeldebestätigung zustande.

    (2) Mit Vertragsabschluss werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der Volkshochschule als Veranstalterin und Ihnen als Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner begründet.

    (3) Sie können das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person begründen. Diese ist der Volkshochschule namentlich zu benennen. Eine Änderung der teilnehmenden Person bedarf der Zustimmung der Volkshochschule. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern. Für die teilnehmende Person gelten sämtliche Sie als Vertragspartnerin bzw. Vertragspartner betreffenden Regelungen sinngemäß.

    (4) Minderjährige können sich nur mit einer Einverständniserklärung einer erziehungsberechtigten Person für eine Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung anmelden.
    Meldet die erziehungsberechtigte Person selbst ihr Kind gem. Abs. 3 zu einer Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung an, ist eine zusätzliche Einverständniserklärung nicht nötig.

    (5) Zum Beleg und als Quittung erhalten Sie bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung oder Prüfung eine Anmeldebestätigung. Die Anmeldebestätigung ist nicht übertragbar. Für die Anmeldung zu Einzelberatungen, Einstufungstests und Präsentationen von Volkshochschularbeit werden keine Anmeldebestätigungen ausgestellt.

    (6) Der Vertrag wird unter der Bedingung geschlossen, dass die im Volkshochschulprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmendenzahl erreicht wird.

  • 3 - Leistungsumfang und Teilnahmevoraussetzungen

    (1) Der Leistungsumfang der Volkshochschulveranstaltung (Ort, Zeit, Dauer, Thema der Veranstaltung, Bildungsziel) ergibt sich aus der Beschreibung im Volkshochschulprogramm in der zum Zeitpunkt der Anmeldung veröffentlichten Fassung.

    (2) Die Volkshochschule kann die Teilnahme an einer Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung von persönlichen und/ oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen. Soweit möglich, wird über die erforderlichen Voraussetzungen im Volkshochschulprogramm informiert.

    (3) Minderjährige können in der Regel ab dem vollendeten 16. Lebensjahr an Volkshochschulveranstaltungen und Prüfungen teilnehmen. Soweit im Volkhochschulprogramm explizit ausgewiesen, können für zielgruppenspezifische Veranstaltungen und Prüfungen auch jüngere Minderjährige teilnehmen.

    (4) Die Anmeldung zu allen Prüfungen erfolgt ausschließlich über die Volkshochschulen. Anmeldungen zu Prüfungen der Prüfungszentrale sind nur unter der Voraussetzung möglich, dass in den vergangenen 12 Monaten ein entsprechender Kurs an einer Berliner Volkshochschule gebucht wurde. Die Prüfungsteilnahme ist erst nach vollständiger Absolvierung des Kurses möglich.

    (5) Der genaue Durchführungsort der Prüfung ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

    (6) Die Teilnahme an einer Prüfung ist nur mit Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments mit Lichtbild gestattet. Der auf der Anmeldebestätigung angegebene Beginn der Prüfung ist zwingend einzuhalten. Bei Verspätung ist eine Teilnahme an der Prüfung nicht mehr gestattet.

    (7) Es gelten die Prüfungsordnung des jeweiligen Testanbieters und ggf. die Integrationskurstestverordnung und ggf. weitere von der Volkshochschule für Prüfungen festgesetzte Regelungen.

    (8) Ferner gelten für alle Veranstaltungen und Prüfungen die Merkblätter und/oder Informationen der veranstaltenden Volkshochschule.

  • 4 - Entgelte

    (1) Über die allgemeinen Regelungen zur Höhe der Entgelte, zur Erhebung von nicht ermäßigungsfähigen Entgeltzuschlägen und über die Ermäßigungsmöglichkeiten wird mit dem Volkshochschulprogramm und auf der Webseite der Volkshochschule informiert.

    (2) Für jede Veranstaltung und Prüfung werden die anfallenden Gesamtkosten im Volkshochschulprogramm ausgewiesen. Es wird unterschieden zwischen vollzahlenden Teilnehmenden und Teilnehmenden mit Anspruch auf Entgeltermäßigung.

    (3) Sie belegen Ihren Anspruch auf Entgeltermäßigung bei der Anmeldung durch Vorlage des erforderlichen, gültigen Nachweises. Eine nachträgliche Ermäßigung ist nicht möglich.

    (4) Für bereits ermäßigte Veranstaltungen wird keine weitere individuelle Ermäßigung gewährt. Gleiches kann im Ermessen der Volkshochschule auch für rabattierte Angebote gelten.

  • 5 - Zahlungsmodalitäten

    (1) Die Anmeldung verpflichtet Sie – unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Zahlung der im Volkshochschulprogramm ausgewiesenen Entgelte vor Beginn der Veranstaltung oder Prüfung bei der Volkshochschule.

    (2) Eine Bar-, Karten- oder kontaktlose Zahlung ist in den Geschäftsstellen der veranstaltenden Volkshochschule möglich und erfolgt zeitgleich mit der Anmeldung. Über die genauen Zahlungsmöglichkeiten vor Ort informiert Sie die jeweilige Volkshochschule.
    • Anmerkung der vhs Tempelhof-Schöneberg: in unserer Geschäftsstelle ist keine Barzahlung möglich.

    (3) Entgelte für Prüfungen können Sie ausschließlich im Lastschriftverfahren bezahlen.

    (4) Kann eine Lastschrift wegen fehlerhafter Angaben, mangelnder Deckung Ihres Kontos oder wegen einer entgegenstehenden Anweisung von Ihnen an Ihre Bank nicht eingelöst werden, so tragen Sie die entstehenden Kosten (z.B. Bankgebühren, Mahngebühren). In einem solchen Fall ist die Volkshochschule dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen und den Platz für die Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung neu zu vergeben.

    (5) Zahlung per Überweisung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Volkshochschule möglich. Die Bezahlung durch Dritte, die zuvor eine Kostenübernahme erklärt haben, erfolgt durch Rechnungstellung der veranstaltenden Volkshochschule. Eine nachträgliche Rechnungstellung auf den Namen Dritter ist nicht möglich.

    (6) In besonders begründeten Einzelfällen können Sie eine Ratenzahlung vereinbaren. Dies bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der veranstaltenden Volkshochschule.

  • 6 - Teilnahmebescheinigung für Veranstaltungen, Zertifikate für Prüfungen und Befragungen

    (1) Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Volkshochschulveranstaltung (mindestens 70 Prozent) erstellt die Volkshochschule eine digitale Teilnahmebescheinigung, die Ihnen per EMail zugesendet wird. Wenn eine Veranstaltung als Bildungszeit genutzt wird, werden die tatsächlichen Anwesenheiten bescheinigt.

    (2) Infolge einer Prüfung erhalten Sie das Zertifikat oder den Ergebnisbogen in der Regel direkt vom Testanbieter oder der veranstaltenden Volkshochschule.

    (3) Die Volkshochschule ist berechtigt zur Qualitätssicherung ihrer Veranstaltungen und Prüfungen Befragungen der Teilnehmenden durchzuführen. Die Teilnahme an einer Befragung ist freiwillig und erfolgt anonym.

  • 7 - Organisatorische Änderungen

    (1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem oder der im Volkshochschulprogramm angekündigten Kursleitenden geleitet wird.

    (2) Die Volkshochschule kann vor Beginn aus sachlichem Grund Ort und Zeitpunkt der Präsenzveranstaltung oder Prüfung ändern. Ebenso kann die Volkshochschule aus sachlichem Grund die Veranstaltung oder Prüfung in ein Online- oder Hybridformat ändern. In diesen Fällen können Sie die Veranstaltung oder Prüfung aus wichtigem Grund kostenfrei stornieren.

    (3) Können Teile von Veranstaltungen oder Prüfungen nicht in der ursprünglich vorgesehenen Form durchgeführt werden (z. B. wegen Verhinderung der Kursleitung oder Schließung von Veranstaltungsräumen), bietet die Volkshochschule Ihnen insbesondere durch Nachholen ausgefallener Veranstaltungsteile oder Prüfungen gleichwertigen Ersatz an.
    Kann ein gleichwertiger Ersatz nicht angeboten werden oder können Sie von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch machen, werden die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Einzelheiten dazu sind unter Nummer 10 Absatz 4 bis 5 geregelt.

    (4) Schadenersatzleistungen in Geld sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – der Höhe nach maximal auf das Entgelt für die Veranstaltung oder Prüfung begrenzt.

  • 8 - Haftungsausschluss

    (1) Für Unfälle und sonstige Schädigungen bzw. Diebstähle oder Schädigungen Ihrer Sachen während der Volkshochschulveranstaltung oder der Prüfung haftet die Volkshochschule nur bei ihr zuzurechnendem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

    (2) Für Unfälle und sonstige Schädigungen während Ihres Hin- bzw. Rückweges zu bzw. von einer Volkshochschulveranstaltung oder einer Prüfung übernimmt die Volkshochschule keine Haftung.

  • 9 - Ihre Pflichten

    (1) Bei jeder Teilnahme an einer Volkshochschulveranstaltung ist die namentliche Erfassung Ihrer Anwesenheit erforderlich. Ausgenommen sind Veranstaltungen ohne Anmeldepflicht.

    (2) Auf Verlangen ist von Ihnen die Anmeldebestätigung oder eine andere Teilnahmeberechtigung vorzulegen. Ist dies nicht möglich, können Sie von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.

    (3) Sie sind verpflichtet, die von Ihnen benutzten Geräte, Einrichtungen und Veranstaltungsräume der Volkshochschule sorgsam zu behandeln sowie die Hausordnung und die Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung stattfinden, sowie eventuelle Rauchverbote zu beachten.

    (4) Die Volkshochschule behält sich für alle von ihr genutzten Veranstaltungsorte das Hausrecht bzw. die Durchsetzung der jeweiligen Hausordnung vor.

  • 10 - Rücktritt und Kündigung durch die Volkshochschule

    (1) Wird die im Volkshochschulprogramm veröffentlichte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann die Volkshochschule vom Vertrag zurücktreten.

    (2) Die Volkshochschule kann im Ausnahmefall vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung aus Gründen, die die Volkshochschule nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt oder wegen Verhinderung der Kursleitung, Schließung von Veranstaltungsräumen), ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.

    (3) Die Volkshochschule kann den Vertrag während eines Unterrichtsabschnittes mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die tatsächliche Teilnehmendenzahl einer Volkshochschulveranstaltung dauerhaft, d. h. an mindestens drei aufeinander folgenden Veranstaltungsterminen unter die didaktisch gebotene Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.

    (4) Wird eine Veranstaltung nicht durchgeführt, erhalten Sie das bereits entrichtete Entgelt und eventuell gezahlte Entgeltzuschläge zurück.

    (5) Wird eine Volkshochschulveranstaltung nur teilweise durchgeführt, werden Ihnen die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurückgezahlt. Eine Rückerstattung von Auslagen für in Anspruch genommene Verbrauchsmaterialien ist ausgeschlossen. In Fällen, in denen eine Berechnung der erbrachten Teilleistung unzumutbar ist (insbesondere, wenn die erbrachte Teilleistung für Sie ohne Wert ist), erhalten Sie das entrichtete vollständige Entgelt und erhobene Entgeltzuschläge zurück.

    (6) Die Volkshochschule kann ferner den Vertrag mit Ihnen während eines Unterrichtsabschnittes aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
    • a) bei nicht erfolgter Zahlung des Entgeltes bzw. bei nicht rechtzeitiger Zahlung vereinbarter Raten,
    • b) bei fehlenden persönlichen und/ oder sachlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung gemäß Nummer 3 Absatz 2,
    • c) bei gemeinschaftswidrigem Verhalten,
    • d) bei Ehrverletzung und bei Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (z. B. Alter, Geschlecht, Aussehen, Herkunft, Religionszugehörigkeit etc.),
    • e) bei Missbrauch der Veranstaltungen für veranstaltungsfremde Themen,
    • f) bei beachtlichen Verstößen gegen die Hausordnung.

    (7) Anstatt einer Kündigung nach Absatz 6 kann die Volkshochschule Sie auch von Veranstaltungsteilen ausschließen.

    (8) Der Vergütungsanspruch der Volkshochschule wird durch eine Kündigung nach Absatz 6 oder durch einen Ausschluss nicht berührt.

    (9) Kündigt die Volkshochschule gemäß Absatz 6 Buchstabe b wegen fehlender persönlicher und sachlicher Voraussetzungen für die Teilnahme, so werden gegebenenfalls die Entgelte für nicht in Anspruch genommene Leistungen wie unter Absatz 5 beschrieben zurückgezahlt.

  • 11 - Stornierung von gebuchten Veranstaltungen und Prüfungen

    (1) Sie können eine gebuchte Veranstaltung generell ab dem 5. Tag vor Veranstaltungsbeginn nicht mehr stornieren. Das volle Entgelt inklusive ggf. anfallender Entgeltzuschläge ist fällig. Diese Regel geht den unter Absatz 3 und 4 genannten Möglichkeiten zur Stornierung vor.

    (2) Sie können eine gebuchte Prüfung generell ab dem 13. Tag vor Prüfungsbeginn nicht mehr stornieren. Das volle Entgelt ist fällig. Diese Regel geht den unter Absatz 3 und 4 genannten Möglichkeiten zur Stornierung vor.

    (3) Sie können eine gebuchte Veranstaltung oder Prüfung bis zum 14. Tag nach der Buchung kostenfrei und ohne die Angabe von Gründen stornieren. Nutzen Sie für die Stornierung die auf der Anmeldebestätigung genannte E-Mail-Adresse. Eine schriftliche oder eine persönliche Stornierung in einer Geschäftsstelle der Volkshochschule, bei der gebucht wurde, ist auch möglich. Sie erhalten alle bereits gezahlten Entgelte und ggf. anfallende Entgeltzuschläge zurück.

    (4) Sie können eine gebuchte Veranstaltung oder Prüfung ab dem 15. Tag nach der Buchung kostenpflichtig stornieren. Es fallen Kosten in Höhe von 20% des Entgeltes inklusive ggf. anfallender Entgeltzuschläge, mindestens jedoch 10 Euro je Stornierung, an. Den verbleibenden bereits gezahlten Betrag erhalten Sie zurück. Entgelte inkl. ggf. anfallender Entgeltzuschläge für Veranstaltungen bis zu einer Höhe von 10 EUR werden bei einer Stornierung nicht erstattet.

    (5) Entgeltfreie Veranstaltungen können Sie jederzeit kostenfrei stornieren.

    (6) Eine telefonische Mitteilung, die Abmeldung bei der Kursleitung oder das Fernbleiben von der Veranstaltung oder Prüfung gelten nicht als Stornierung.

    (7) Weist die Veranstaltung oder Prüfung einen gravierenden Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung oder Prüfung nachhaltig zu beeinträchtigen, können Sie die Volkshochschule auf den Mangel schriftlich hinweisen und ihr innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist Gelegenheit geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, können Sie nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.

    (8) Soweit Ihre Teilnahme an Veranstaltungen oder Prüfungen der Volkshochschule von Dritten gefördert wird und die Förderungsbedingungen weitergehende Stornierungs- oder Kündigungsmöglichkeiten zulassen als in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehen, werden Ihnen diese eingeräumt.

  • 12 - Urheberschutz

    Das Kopieren und die Weitergabe von Lehrmaterialien ist ohne Genehmigung des Urhebers bzw. der Urheberin nicht gestattet.

    Fotografieren, Filmen und Aufnahmen auf Tonträgern in einer Volkshochschulveranstaltung oder einer Prüfung sind ohne Genehmigung der Volkshochschulleitung bzw. der Leitung des Servicezentrum VHS nicht gestattet.

    Darüber hinaus gelten für Prüfungen die Vorgaben der Testanbieter und die spezifischen gesetzlichen Regelungen.

  • 13 - Speicherung personenbezogener Daten und Datenschutz

    (1) Zum Zwecke der Verwaltung der Volkshochschulveranstaltung oder Prüfung setzt die Volkshochschule eine elektronische Datenverarbeitung ein. Die ausführliche Teilnehmendeninformation zu den Datenschutzbestimmungen können Sie im Volkshochschulprogramm und auf der Website der Volkshochschule unter www.berlin.de/vhs/service/datenschutz einsehen.

    (2) Im Falle einer Anmeldung vor Ort wird Ihnen die Datenschutzerklärung persönlich in Schriftform ausgehändigt. Im Zuge einer Online-Anmeldung erhalten Sie diese mit der Buchung.

  • 14 - Schlussbestimmungen

    Ansprüche gegen die Volkshochschule sind nicht abtretbar.

  • Information: Kein Widerrufsrecht bei termingebundenen VHS-Angeboten

    Gemäß § 312g Abs. 1 BGB steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.* Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.*

    Der Grund für diese Ausnahme ist, dass mit Buchung ein Platz für Sie reserviert ist, der bei einem Widerruf nicht sicher anderweitig vergeben werden kann.
    Dies ist bei allen Angeboten der Berliner Volkshochschulen der Fall – als Verbraucher bzw. als teilnehmende Person an Angeboten der Berliner Volkshochschulen haben Sie daher kein Widerrufsrecht.

    Jedoch gewähren die Berliner Volkshochschulen umfangreiche
    Stornierungsmöglichkeiten: Sie können Buchungen in der Regel bis 14 Tage nach der Buchung kostenfrei stornieren. Ausnahmen bestehen bei Stornierungen kurz vor der Veranstaltungs- oder Prüfungsbeginn.
    Näheres regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Nr. 11.