Sie haben an unserer Volkshochschule eine Lehrtätigkeit übernommen.
Wir danken Ihnen für Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit und wünschen Ihnen viel Erfolg!
Zur Erleichterung Ihrer Orientierung haben wir einige Infos zusammengestellt.
Vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie einen Honorarvertrag in zweifacher Ausfertigung. Lesen Sie auch die Anlage zum Honorarvertrag und senden Sie uns fristgemäß vor dem jeweiligen Kursbeginn ein Exemplar unterschrieben zurück. Das Exemplar mit den Vertragsbedingungen ist für Sie bestimmt.
Ohne vorliegenden unterzeichneten Vertrag kann ein Kurs nicht beginnen.
Zeit und Umfang der Lehrveranstaltungen sind im Honorarvertrag festgelegt. Änderungen können nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der zuständigen Programmbereichsleitung erfolgen.
Falls Kursstunden ausfallen, z.B. wegen Krankheit, informieren Sie bitte die vhs, so dass die Stunden nachgeholt werden können. Für nicht gehaltene Stunden wird i.d.R. kein Honorar gezahlt. Nachholtermine müssen in der Teilnahmeliste deutlich erkennbar eingetragen werden. Eine Vertretung durch eine andere Lehrkraft ist nur nach Rücksprache mit der Programmbereichsleitung möglich.
Bei kurzfristig eintretenden unvorhersehbaren Ereignissen informieren Sie bitte zeitgleich Programmbereichsleitung sowie die Geschäftsstelle der vhs, so dass wir bei Rückfragen von Kurs-teilnehmenden Auskunft geben können.
Die Meldung gilt erst, wenn sie von einer/m Mitarbeitenden der vhs bestätigt ist
Eine Veranstaltung kann im Regelfall nicht stattfinden, wenn die Mindestanzahl von Teilnehmenden nicht erreicht wird, oder die tatsächliche Teilnehmendenzahl einer Veranstaltung dauerhaft, d.h. an mindestens drei aufeinander folgenden Terminen unter die didaktisch gebotene Mindestzahl von Teilnehmenden sinkt.
Das Ausfallhonorar ist in den Ausführungsvorschriften (AV) Honorare geregelt.
Kursleitende, die sozial schutzbedürftig und im Rahmen freier Mitarbeitendenverhältnisse zum Land Berlin von diesem wirtschaftlich abhängig sind (arbeitnehmerähnliche Personen), erhalten auf Antrag einen Zuschuss zum Honorar nach den Bestimmungen der Ausführungsvorschriften Honorare VHS, wenn sie die Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung und/oder zu einer Krankenversicherung nachweisen.
Arbeitnehmerähnliche Personen erhalten auf Antrag einen Zuschuss zu *Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie Urlaubsentgelt, ein Ausfallhonorar bei Krankheit, einen Zuschuss zur Unfallversicherung und haben Anspruch auf Bildungszeit.
Arbeitnehmerähnliche Kursleiter*innen erhalten auf Antrag einen pauschalen Zuschuss für maximal 99 Tage vor bzw. nach der Entbindung nach den Regelungen der Ausführungsvorschriften (AV) Honorare.
Ansprechpartnerinnen für die Antragstellung sind je nach Programmbereich Frau Hellmann oder Frau Mihoub:
Tel: (030) 902 77-69 73
Wir erwarten von unseren Kursleitenden, dass sie in vhs-Kursen keine Eigenwerbung oder Werbung für andere Bildungsanbieter betreiben.
Bild: vhs TS
Zur Kontrolle der Anmeldungen zu ihrer Kurse und den Ausdruck der Teilnahmelisten, benötigen Sie ein Benutzerkonto für den Kursleitendenbereich der vhs-Kursdatenbank.
Ihr Passwort zum Einrichten des Benutzerkontos erhalten Sie von der Volkshochschule. Ansprechpartnerinnen sind je nach Programmbereich Frau Hellmann oder Frau Mihoub:
Tel: (030) 902 77-69 73
Vergessen Sie nicht, sich am Ende wieder auszuloggen. Klicken Sie dafür auf Schließen und dann auf Logout, unten links.
Zur Durchführung von Online-Kursen sowie zur Beteiligung an regionalen und überregionalen (Netzwerk-)Gruppen müssen Sie sich als Kursleitender in der vhs.cloud registrieren.
Als “Freischaltende vhs” geben Sie bitte die “Berliner Volkshochschulen (berlin.vhs.cloud)” an.
Für die Beantragung von Kursräumen für Online-Kurse wenden Sie sich bitte an Ihre Programmbereichsleitung.
Bitte drucken Sie sich vor Beginn Ihres Kurses über das “Kursleitenden-Login” in der vhs-Kursdatenbank selbst eine Teilnahmeliste aus.
Alle anwesenden Teilnehmenden tragen sich bei jedem Termin in die entsprechende Spalte mit Kurzzeichen in der Liste ein. Sollten sich Personen nachträglich anmelden, müssen diese in der Liste handschriftlich ergänzt werden.
Falls Personen zum Kurs kommen, die nicht auf der Teilnahmeliste stehen, fragen Sie nach einer Anmeldebestätigung. Nur wenn noch freie Plätze im Kurs sind, dürfen sie nach Anmeldung daran teilnehmen.
Bitten Sie diese Personen, sich umgehend bei der vhs persönlich oder online anzu-melden. Anmeldeformulare sind z.B. im vhs-Magazin und können sofort ausgefüllt werden.
Die Teilnahmeliste ist die Grundlage für Ihre Honorarzahlung. Sie muss nach Ihrem letzten Unterrichtstermin – von Ihnen unterschrieben – an die vhs-Verwaltung zurückgegeben werden.
U.a. im Haus am Barbarossaplatz und im Campus Schöneberger Linse besteht die Möglichkeit, nach Absprache eigene Kursmaterialien zu kopieren. Dafür benötigen Sie eine Kopiercode.
Bitte wenden Sie sich für den Erhalt eines Codes an Ihre Programmbereichsleitung.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Lehrveranstaltungen Medien zum Einsatz bringen wollen, die über die Standardausstattung der jeweiligen Unterrichtsräume hinausgehen, geben Sie bitte unbedingt rechtzeitig vor Kursbeginn Ihrer Programmbereichsleitung Bescheid.
Bei Fragen zu Unterrichtsmedien oder wenn Sie technische Unterstützung benötigen, helfen Ihnen gern unsere Medienwarte weiter.
Informieren Sie sich in den Schulungsstätten über die Fluchtwege, Brandschutzhinweise und Erste Hilfe Kästen.
In Notfällen wenden Sie sich bitte an:Bitte beachten Sie die in den Lehrstätten ausgehängte Hausordnung.
Informationen für die Standorte Campus Schöneberger Linse und Alte Mälzerei finden Sie im Download-Bereich für Kursleitende.
Bitte beachten Sie, dass das Rauchen in den Unterrichtsräumen und auf Schulgeländen generell verboten ist. Am Barbarossaplatz schließt das auch die beiden Einfahrten zum Schulhof mit ein.
Bitte bedenken Sie, dass wir in vielen Lehrstätten einen Gaststatus haben.
Bei regelmäßig erfolgter Teilnahme an einer Volkshochschulveranstaltung (mindestens 70 Prozent) erstellt die Volkshochschule im Nachgang des Kurses eine* digitale Teilnahmebescheinigung, die den Teilnehmenden per E-Mail* zugesendet wird.
Wenn eine Veranstaltung als Bildungszeit genutzt wird, kann eine Bildungszeitbescheinigung angefordert werden, die die tatsächlichen Anwesenheiten bescheinigt.
Als Kursleitende sind Sie ein Aushängeschild unserer Institution, bitte informieren Sie sich über unser Leitbild,
Bei Einsatz von Unterrichtsmaterialien, insbesondere bei Vervielfältigungen sind die Bestimmungen des Urheberrechts und die Regeln zur Nutzung von Schriftwerken und Abbildungen an Volkshochschulen einzuhalten.
Bitte beachten Sie diese Dokumente:Zur Planung, Abstimmung und Weiterentwicklung unseres Bildungsangebots führen wir regelmäßig Fach- oder Planungskonferenzen durch.
Sie erhalten dazu eine Einladung von der Programmbereichsleitung und bei Teilnahme ein Sitzungsgeld.
Als Weiterbildungseinrichtung ist es uns wichtig, dass unsere Kursleitenden sich regelmäßig fortbilden.
Um dies im Rahmen der Qualitätsentwicklung auch dokumentieren zu können, werden Sie alle zwei Jahre von uns gebeten, Ihre Fortbildungen anzugeben.
Die Interessen der Kursleitenden unserer Volkshochschule werden durch eine gewählte Vertretung vertreten.