Bildungszeit hat in Berlin den „Bildungsurlaub“ abgelöst, in anderen Bundesländern als „Bildungsfreistellung“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“ bekannt.
Bildungszeit zum lebenslangen Lernen ist Ihr gutes Recht:
Nach dem Berliner Bildungszeitgesetz vom 05.07.2021 haben Beschäftigte im Land Berlin zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen den Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Der Anspruch besteht für 10 Tagen innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren.
Die vhs Tempelhof-Schöneberg ist in diesen Bundesländern als Veranstalter von Bildungszeit-Angeboten anerkannt:
- Baden-Württemberg
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland