Abwendungsvereinbarung wurde nicht unterzeichnet - Vorkaufsrecht für die Kastanienallee 86 kann vom Bezirk gezogen werden

Pressemitteilung vom 16.05.2024

Der Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler: „Ich habe das Vorhaben des Bezirks Pankow, die letzten verbleibenden Möglichkeiten zur Ausübung des Vorkaufsrechts auszuschöpfen, immer unterstützt. Meine Verwaltung hat im Vorfeld alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass der Bezirk für das Wohnhaus in der Kastanienallee 86 das Vorkaufsrecht ausüben kann. Neben dem Erhalt des seit Jahrzehnten bestehenden queeren Wohnprojekts „Tuntenhaus“ und dem Schutz der Mieterinnen und Mieter ging es uns dabei auch um ein Zeichen, dass dem Land Berlin der Milieuschutz sehr wichtig ist.“
Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung und Bürgerdienste Cornelius Bechtler: „Das Vorkaufsrecht ist für die Bezirke ein wichtiges Instrument, um Mieterinnen und Mieter vor Verdrängung zu schützen. Dies zeigt sich besonders hier beim Tuntenhaus: Das queere Wohnprojekt kann nur mit einem gemeinwohlorientierten Eigentümer fortbestehen. Eine marktorientierte Sanierung des denkmalgeschützten Wohnhauses würde zu einer erheblichen Aufwertung und damit zu Mietsteigerungen führen. Queeres Leben und Orte der Vielfalt sollen weiterhin sichtbar bleiben in unserer Stadt. Mit diesem gemeinsamen Ziel haben Senat und Bezirk alles dafür getan, dass wir als Bezirk das Vorkaufsrecht nun vollziehen können.“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hat bei der Prüfung der Vorkaufsrechtsausübung eng und vertrauensvoll mit dem für die Ausübung zuständigen Bezirk Pankow und der Stiftung Edith Maryon zusammengearbeitet. Die Stiftung Edith Maryon steht nun für die Ausübung des Vorkaufsrechts bereit.
Zur aktuellen Rechtslage sagte Senator Christian Gaebler: „Das aktuell sehr stark beschränkte Vorkaufsrecht macht die Ausübung schwierig und wegen der Herausforderungen bei der Wirtschaftlichkeit auf wenige Fälle begrenzt. Ich appelliere erneut an die Bundesregierung, den vorliegenden Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht endlich zu beschließen, damit die Bezirke in Milieuschutzgebieten das Vorkaufsrecht wieder vollumfänglich anwenden können und nicht nur – wie in diesem Fall – bei stark vernachlässigten Immobilien. Gleichzeitig ermutige ich die Bezirke, von allen bauaufsichtsrechtlichen Möglichkeiten Gebrauch zu machen, die ihnen zur Verfügung stehen.“