Kooperation zwischen Volkshochschulen und Justizvollzugsanstalten vereinbart: Künftig Angebote im Gefängnis möglich

Pressemitteilung vom 30.11.2023

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz haben in Zusammenarbeit mit den zwölf Berliner Volkshochschulen und dem Berliner Justizvollzug eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, durch Lernangebote der Volkshochschulen, die Bildung und die soziale Integration von Gefangenen zu verbessern. Auf dieser Grundlage ist es künftig möglich, dass Dozentinnen und Dozenten der Volkshochschulen ihre Kurse auch im geschlossenen Justizvollzug anbieten.

Katharina Günther-Wünsch, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Volkshochschulen machen allen Berlinerinnen und Berlinern ein niedrigschwelliges und vielfältiges Bildungsangebot – auch den Gefängnisinsassen im Justizvollzug. Bildung fördert die Zusammenkunft und Entwicklung von Menschen. In diesem Kontext ist die neue Kooperationsvereinbarung eine gute Grundlage für eine verstärkte Beteiligung der Volkshochschulen in den Justizvollzugsanstalten.“

Dr. Felor Badenberg, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz: „Die Teilhabe an Bildung ist für Gefangene ein wichtiger Baustein der Resozialisierung. Ich freue mich sehr, dass durch die Kooperation mit den Berliner Volkshochschulen hier zusätzliche, wichtige Angebote in den Justizvollzugsanstalten geschaffen werden.“

Das Berliner Erwachsenenbildungsgesetz (EBiG) legt in § 1 Absatz 2 fest: „Der Zugang zur Erwachsenenbildung im Sinne dieses Gesetzes steht allen Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr offen.“ Dazu sind auch Gefangene zu zählen und hier kommen die vielfältigen Angebote von Volkshochschulen ins Spiel.