LKA KTI 41 - Betäubungsmittel/Toxikologie

Untersuchung von Körperflüssigkeiten

Nachweis von Medikamenten und Betäubungsmitteln in Körperflüssigkeiten.

Das Vorhandensein und die gegebene Wirkstoffkonzentration von Betäubungsmitteln und Medikamenten sowie deren Abbauprodukte in Blut und/oder Urin wird immer dann ermittelt, wenn eine Ursache für rechtlich relevante Verhaltensauffälligkeiten und Bewusstseinseinschränkungen gefunden werden muss.

Die Blutprobenuntersuchung beinhaltet ein Drogenscreening, die qualitative und quantitative Bestimmung von Wirkstoffen sowie die Bestimmung des Blutalkoholgehaltes.

Für den Nachweis von Betäubungsmitteln und Medikamenten in Blutproben wird ein immunologisches Drogenscreening durchgeführt, fallbezogen schließt sich eine chromatographisch-massenspektrometrische Untersuchung zur Identifizierung und zur quantitativen Bestimmung der Wirkstoffe an.

Die Feststellung des Blutalkoholgehaltes erfolgt mit jeweils zwei Messungen in zwei unterschiedlichen Messverfahren. Die vier erhaltenen Ergebnisse müssen im Rahmen einer vom Bundesgerichthof vorgegebenen Messgenauigkeit übereinstimmen.

Wiegen von Materialproben

Nachweis von Betäubungsmitteln, Medikamenten und Giften in Materialproben

Untersuchung von Materialien auf Stoffe, die dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG), dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder dem Arzneimittelgesetz (AMG) und angrenzenden Verordnungen unterliegen, sowie die Untersuchung von Lebensmitteln auf zugesetzte giftige Substanzen.

Alle aufgefundenen und beschlagnahmten Materialien werden mit unterschiedlichen Methoden untersucht; fallbezogen werden Wirkstoffbestimmungen und vergleichende Untersuchungen von einzelnen Substanzklassen durchgeführt.

Die Labore von LKA KTI 41 sind von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 akkreditiert.