Bezirksamtsbeschluss 275/17

Beschlussentwurf:
  • a. Das Bezirksamt beschließt, einen Milieuschutzbeirat zu bilden.
    Der Beirat ist ein Beratungsgremium zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Genehmigungskriterien des sozialen Erhaltungsrechts im Bezirk Neukölln. Er soll für alle bestehenden und künftigen sozialen Erhaltungsgebiete nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zuständig sein und zwei Mal jährlich tagen.
  • b. Der Milieuschutzbeirat soll auf Vorschlag des Bezirksamtes durch die Bezirksverordnetenversammlung für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode gewählt werden.
  • c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen entstehen nicht.
  • d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwick-lungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.
Jochen Biedermann
Bezirksstadtrat