Bezirksamtsbeschluss 231/17

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 18.10.2017
Drs. Nr.: / XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Wahl

von ehrenamtlichen Sozialpfleger(n)innen

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt die in der beigefügten Liste aufgeführten

Sozialkommissionsmitglieder

für die Dauer der bestehenden Amtszeit nach.

Begründung:
Die Mitglieder der Sozialkommissionen werden für die Dauer von 4 Jahren gewählt, zuletzt im September 2015. Die laufende Amtszeit endet am 30.09.2019. Die Nachwahl wird er-forderlich, da Mitglieder ihre ehrenamtliche Tätigkeit vorzeitig beendet haben.

Die in der beigefügten Liste aufgeführten Sozialkommissionsmitglieder erfüllen die Vor-aussetzungen für die sich aus der Praxis ergebenen Anforderungen. Sie besitzen für eine moderne Sozialhilfe in der Vielgestaltung ihrer heutigen Aufgaben Verständnis und Aufge-schlossenheit.

Rechtsgrundlage:
Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) vom 3. August 2016.

Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Zahl der zu wählenden Sozialkommissionsmitglieder hält sich im bisherigen Umfang. Für ihre Entschädigung sind im Kapitel 3930/412 01 ausreichende Mittel vorhanden.

Berlin-Neukölln, den 26.09.2017
Bezirksamt Neukölln von Berlin

Dr. Franziska Giffey Jochen Biedermann