Bezirksamtsbeschluss 227/17

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 10.10.17
Drs. Nr.: 0139/ XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Drogenkonsum- und Suchtberatungsangebot

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19. Juli 2017 wurde das Be-zirksamt Neukölln gebeten, sich bei den zuständigen Stellen für eine Ausweitung der Öff-nungszeiten des mobilen Drogenberatungs- und Konsumangebots in der Kirchhofstraße Ecke Karl-Marx-Straße auf ein tägliches Angebot einzusetzen.

Das Angebot des Drogenberatungs- und Konsummobils ist abhängig von den im Rahmen des Integrierten Gesundheitsversorgungsprogramms (IGP) durch sie Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung bereitgestellten finanziellen Haushaltsmitteln. Die kurzfristig realisierte und modellhafte Erprobung des Drogenberatungs- und Konsummobils in Neukölln kann in 2017 nur umgesetzt werden, weil für den Aufbau eines stationären Drogenkonsumangebots im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf vorgesehene Haushalts-mittel nicht abgerufen und an Neukölln weitergeleitet werden konnten. Insofern muss das Neuköllner Suchthilfeangebot regelhaft auf drei Tage pro Woche à 4 Stunden beschränkt werden. Das Bezirksamt hat sich bei der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung ausdrücklich für eine Ausweitung des Konsum- und Beratungsangebot eingesetzt.

In Kenntnis der angemeldeten Bedarfe konnten die Standzeiten in der Zeit vom 24. Juli 2017 bis zum 31. August 2017 auf fünf Tage die Woche ausgeweitet werden, weil der Betrieb des mobilen Drogenkonsumangebots in Charlottenburg-Wilmersdorf zeitweise ausgesetzt werden musste. Ab September steht das mobile Angebot in Charlottenburg-Wilmersdorf wieder zur Verfügung, so dass keine weiteren Haushaltsmittel über einen Dreitagebetrieb hinaus für Neukölln zur Verfügung stehen.

Seitens der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung wurden im Rah-men der Haushaltsplanaufstellung 2018/2019 Mehrbedarfe für einen ausgeweiteten Betrieb von Drogenkonsumräumen angemeldet. Die Notwendigkeit der Ausweitung der Standzeiten auf mindestens fünf Tage in der Woche ist der Senatsverwaltung bekannt. Der Weiterbetrieb und Umfang des Neuköllner Drogenberatungs- und Konsumangebots in 2018 ist unter der Voraussetzung der erfolgreichen Evaluation des Modellprojekts mithin von den Festlegungen für den Haushalt 2018/2019 abhängig.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

Dr. Franziska Giffey Falko Liecke