Bezirksamtsbeschluss 193/17

Ihre Überschrift :Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XIX. Wahlperiode

Sitzung am: 28.01.2015
Lfd. Nr. :
Drs. Nr. : 1085/XIX

Vorlage zur Kenntnisnahme

- Schlussbericht -

Anwohner frühzeitig über die zweite Flüchtlingsunterkunft informieren

Zu 1. und 2.
Das Bezirksamt hat in der Beantwortung der Mündlichen Anfrage Drs. Nr.: 0159/XIX vom 29.03.2017 die Planungen der Berliner Immobilienmanagement GmbH zur Bebauung des Grundstücks mit einer Tempohome Unterkunft für Geflüchtete dargelegt. Dieser Zeitplan, wonach die Fertigstellung und Übergabe der Unterkunft an das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten für Juli 2017 terminiert war, konnte nicht eingehalten werden.

Solange dem Bezirksamt keine verlässliche Zeitplanung und weitere Angaben zum Betrieb der Unterkunft vorliegen, können der Anwohnerschaft keine gesicherten Informationen weitergegeben werden. Eine Informationsveranstaltung ist daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Sobald die Planungen voranschreiten, wird das Bezirksamt prüfen, welche Form der Informierung der Anwohnerschaft für sinnvoll erachtet wird. Neben Informationsveranstaltungen hat das Bezirksamt auch gute Erfahrungen mit einem Tag der offenen Tür gemacht.

Für die Initiierung und Förderung von nachbarschaftlichen Kontakten zwischen Anwohnenden und Flüchtlingen wird sich die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen zu gegebener Zeit mit dem Betreiber der Unterkunft abstimmen.

Zu 3.
Im Mai 2015 hat das Bezirksamt Neukölln eine Koordinatorin für Flüchtlingsfragen eingestellt, die für Grundsatzfragen in der bezirklichen Flüchtlingsarbeit zuständig ist. Im Herbst 2015 wurde die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen gegründet, in der drei Kolleginnen tätig sind.

Zu 4.
Der Personalschlüssel ist in den Verträgen für Betreiber von Unterkünften festgelegt. Die Qualifikation des Personals wird durch das Referat Qualitätssicherung Unterbringung des Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten überprüft. Sollten Mitarbeitende des Bezirksamtes Zweifel an der Qualifikation des eingesetzten Personals haben, wird sich die Neuköllner Koordinierungsstelle für Flüchtlingsfragen mit dem zuständigen Referat auf Senatsebene in Verbindung setzen und die Prüfung einfordern.

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den . August 2017

Dr. Franziska Giffey
Bezirksbürgermeisterin