Bezirksamtsbeschluss 90/21

a) Das Bezirksamt beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-286b für östliche Teilflächen der Grundstücke Mariendorfer Weg 48 sowie Hermannstraße 133 (Emmauskirchhof) im Bezirk Neukölln einzustellen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-286b vom 20.9.2011 (BA-Vorlage Nr. 138/11, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin auf Seite 2826), zuletzt geändert mit Beschluss vom 29.11.2016 (BA-Vorlage Nr. 20/16-N, veröffentlicht im Amtsblatt für Berlin auf Seite 3480) ist damit aufgehoben.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplans XIV-286b bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 07.10.2016.
b) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.