Bezirksamtsbeschluss 100/19

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: /XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Entwurf zum Bebauungsplan 8-52ba für die Grundstücke Gockelweg 14 und 17 sowie einen Abschnitt des Gockelwegs zwischen der Wendekehre und der östlichen Grenze des Grundstücks Gockelweg 14 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow

Nach Rücksendung des Bebauungsplans durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen vom Anzeigeverfahren gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB wurde die Begründung auf Grund von Hinweisen aktualisiert. Eine Beanstandung konnte durch einen Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag geheilt werden, ein Erfordernis zur erneuten Anzeige besteht nicht.

Das Bezirksamt beschließt, die aus der Anlage ersichtliche Vorlage der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-52ba vom 4.09.2018 für die Grundstücke Gockelweg 14 und 17 sowie einen Abschnitt des Gockelwegs zwischen der Wendekehre und der östlichen Grenze des Grundstücks Gockelweg 14 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-52ba (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen. Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter den Punkten III 4.6 und III 4.7 der anliegenden Begründung beschrieben.

c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-52ba ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat

  • Vorlage# 100 (inkl. Anhang)

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