Bezirksamtsbeschluss 69/19

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplanentwurf 8-86, dass die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs im Wesentlichen beibehalten werden.

Das Bezirksamt beschließt ferner im Anschluss an den Bezirksamtsbeschluss Nr. 110/18 vom 08.05.2018 (ABl. S. 4078 vom 27.07.2018), den Planinhalt des Bebauungsplanentwurfes 8-86 für das Grundstück Glasower Straße 60 / Juliusstraße 10 zu konkretisieren. Planungsziel ist nunmehr die Festsetzung eines (eingeschränkten) Gewerbegebietes gemäß § 8 BauNVO für das Grundstück Glasower Straße 60 / Juliusstraße 10.

Die geplante Festsetzung von Urbanen Gebieten für die übrigen Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-86 wird hiervon nicht berührt.

Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-86 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1: 5.000 vom 12.02.2018.

b) Der Bebauungsplan 8-86 bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c) Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.