Bezirksamtsbeschluss 300/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.:
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Beschlussfassung

Veränderungssperre XIV-185db/32
für das Grundstück Rungiusstraße 9 im Bezirk Neukölln
im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

Für das Grundstück Rungiusstraße 9 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185db wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) eine Veränderungssperre beschlossen.

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Jochen Biedermann

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat