Bezirksamtsbeschluss 299/18

Beschlussentwurf:

a) Das Bezirksamt beschließt die Aufstellung einer Umstrukturierungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Baugesetzbuchs mit der Bezeichnung „Gropiusstadt“ für das Gebiet zwischen Ortsteilgrenze Britz/Gropiusstadt, östlicher Grenze des Britz-Buckow-Rudow-Grünzuges, Johannisthaler Chaussee, Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn, Kölner Damm, Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn, westlicher Grenze des Rudower Wäldchens, Wildmeister-damm, Fritz-Erler-Allee, Lipschitzallee, südlicher Grundstücksgrenze Hirtsieferzeile 34-38, westlicher Grundstücksgrenze Hirtsieferzeile 28, Hirtsieferzeile, westlicher Grundstücksgrenze Goldammerstraße 2, Ortsteilgrenze Buckow/Gropiusstadt, südlicher Grundstücksgrenze Goldammerstraße 30/32, Goldammerstraße, Fritz-Erler-Allee, Johannisthaler Chaussee, Stieglitzweg, Zadekstraße, Imbuschweg, Otto-Wels-Ring, Juchaczweg, nördlicher Grundstücksgrenze Juchaczweg 22/Kormoranweg 61/67, Kormoranweg und Fritz-Erler-Allee im Be-zirk Neukölln. Die Innenkante der Linie bildet die Gebietsgrenze. Die Karte ist Bestandteil dieser Verordnung (Anlage 1).
Die Planunterlage für den Geltungsbereich der Umstrukturierungsverordnung „Gropiusstadt“ bildet der Planausschnitt im Maß-stab 1 : 3.500 vom 12.12.2018.

b) Haushaltsrechtliche Auswirkungen sind mit der Beschlussfassung nicht verbunden.

c) Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird die Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung beauftragt.