Bezirksamtsbeschluss 278/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt, im Anschluss an die Bezirksamtsbeschlüsse Nr. 287/17 vom 12.12.2017 sowie Nr. 235/18 vom 16.10.2018 die Umstellung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes XIV-287b-1 auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB.
Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-287b-1 bildet der Planausschnitt im Maßstab 1 : 5.000 vom 06.11.2017.

b. Der Bebauungsplan XIV-287b-1 bedarf des Beschlusses durch die Bezirks-verordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der ein-zelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.