Bezirksamtsbeschluss 266/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.:
lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme

Raumvergabe im Bezirksamt Neukölln

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27. November 2018 den folgenden Beschluss gefasst:

1. Die Veranstaltungs- und Diensträume in den Bürodienstgebäuden des Bezirksamtes Neu-kölln (insbesondere Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 und Boddinstraße 34) dienen den behördlichen Aufgaben der Abteilungen des Bezirkes Neukölln von Berlin und stehen vorrangig der Verwaltung zur Verfügung.

Dritten können die Veranstaltungsräume in den Bürodienstgebäuden im Rahmen eines ungestörten Dienstbetriebes und im Rahmen der für die Vermietungen notwendigen personellen Ressourcen der Bezirksverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung die Bezirksverwaltung bei ihrer Aufgabenerledigung unterstützt und die gesellschaftliche Neutralität der Bezirksverwaltung nicht beeinträchtigt wird. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Raumes an Dritte besteht nicht.

Eine Überlassung der Veranstaltungs- und Diensträume in den o. g. Bürodienstgebäuden an politische Parteien oder Wählergemeinschaften findet nicht statt.

Den in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen werden zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben entsprechend ihrer Größe Räumlichkeiten, soweit Kapazitäten vorhanden insbesondere im Bürodienstgebäu-den Rathaus Neukölln (Karl-Marx-Str. 83), miet-frei überlassen.

Soweit die überlassenen Räume zur Abhaltung einer ordentlichen allgemeinen Fraktionssitzung nicht ausreichen, können ihnen im Rahmen der vorhandenen Kapazität bis zu dreimal pro Monat ein Veranstaltungsraum zur Verfügung gestellt werden.

Bei Bedarf werden ihnen überdies zweimal pro Jahr mietfrei Veranstaltungsräume zur freien Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Insbesondere Sicherheitspersonal wird seitens des Bezirksamtes nicht für derartige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung bedarf es des frühzeitigen Abschlusses (mindestens ein Monat vor Beginn der Veranstaltung) einer ent-sprechenden Nutzungsvereinbarung auf Grundlage der „Nutzungs- und Entgeltordnung für Sitzungsräume im Rathaus Neukölln und Außenstellen“ unter Benennung des Veranstaltungsthemas. Allgemeine parteipolitische Ver-anstaltungen bleiben untersagt.
Eine Nutzung des BVV-Saales durch die Fraktionen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Zehn Wochen vor Wahlen stehen die Ver-sammlungsräume den Fraktionen für Veranstaltungen nicht zur Verfügung.

Diese Beschlussvorlage konkretisiert die bereits zu diesem Thema ergangenen Beschlussfassungen des Bezirksamtes. Die weitere Konkretisierung ist erforderlich geworden, da die ursprünglichen Beschlussfassungen hinsichtlich der Nutzung der Veranstaltungsräume durch die Fraktionen zu unbestimmt waren und dadurch erhebliche Probleme bei der Umsetzung verursachten. Diese Unsicherheit wird dadurch beseitigt, dass ein Ausgleich geschaffen wird, zwischen dem Interesse der Fraktionen an der Nutzung bestehender Raumkapazitäten und dem Interesse der Verwaltung an einem störungsfreien Betrieb der Bürodienstgebäude.

Berlin-Neukölln, den

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister