Bezirksamtsbeschluss 181/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Bezirksamtsbeschlüsse vom
17.04.2007 (BA-Vorlage Nr. 51/07, ABl. S. 1201) und vom 10.11.2009 (BA-Vorlage Nr. 182/09, ABl. S. 2643), den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185cbb um die Grundstücke Juliusstraße 36, 38-46, 48, Bendastraße 11, 11C, 11K, 11L, 11M, Britzer Damm 1/5 und Hermannstraße 138-139 zu reduzieren.

Der Bebauungsplan XIV-185cbb umfasst nunmehr die Grundstücke Juliusstraße 49-53, 56-58, Bendastraße 11A, 11B, 12, Britzkestraße 1-10, 14, 16, 17, Bruno-Bauer-Straße 12, 12A, 13, 13A (Bereich 1) sowie Wederstraße 41/45, Rungiusstraße 10/12 und Bürgerstraße 38/44 (Bereich 2) im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfes ist die planungsrechtliche Sicherung von Allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und Mischgebieten gemäß § 6 der BauNVO.

Des Weiteren beschließt das Bezirksamt die Aufstellung des Bebauungsplanes 8-
88 für die Grundstücke Juliusstraße 36, 38-46, 48, Bendastraße 11, 11C, 11K, 11L,11M, Britzer Damm 1/3, 5 und Hermannstraße 138-139 im Bezirk Neukölln, Ortsteile Neukölln und Britz.
Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfes ist die planungsrechtliche Sicherung eines Urbanen Gebietes gemäß § 6a der Baunutzungsverordnung (BauNVO) und einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Kindertagesstätte“.

Die Planunterlagen für den reduzierten Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185cbb sowie für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-88 bilden die Planausschnitte im Maßstab 1 : 5.000 vom 07.05.2018.

b. Die Bebauungspläne XIV-185cbb und 8-88 bedürfen der Beschlussfassung durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund des Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.