Bezirksamtsbeschluss 156/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am: 29.08.2018
Drs. Nr.: 0050/XX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht –

Fußgängerampelzeit Werbellinstraße/ Ecke Morusstraße

Die Zuständigkeit für die Umsetzung des Beschlusses liegt bei der VLB. Dazu hat sich Staatsekretär Kirchner mit Schreiben vom 15.05.2018 wie folgt geäußert.

„Die derzeit in Betrieb befindliche Lichtsignalanlage (LSA) wurde vor allem zum Schutz für zu Fuß Gehende Verkehrsteilnehmer und den Schülerverkehr in provisorischer Bauweise in Betrieb genommen. Sie reagiert unmittelbar auf die Betätigung der An-forderungstaster, wobei eine Mindestfreigabezeit für den Kfz-Ve.rkehr eingehalten werden muss.

Die LSA-Steuerung wurde bei einem in 2014 durchgeführten Steuergeräteaustausch überprüft und die Fußgänger-Grünzeiten derart gestaltet, dass bei einer anzuneh-menden Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s die zweite, der hintereinander liegenden Fußgängerfurten fast vollständig überschritten werden kann. Dies übertrifft hier die Mindestanforderung der bundesweit geltenden Richtlinien für Lichtsignalanlagen, nach denen die Hälfte der zweiten Furt erreicht werden soll, bevor die anschließen-den Schutzzeiten ein konfliktfreies Räumen der Fahrbahn gewährleisten. Diese Schutzzeiten verhindern, dass die an der Haltlinie wartenden Fahrzeuge die zu Fuß Gehenden gefährden könnten, selbst wenn diese die Fahrbahn erst in der letzten Grünsekunde betreten.

Der vorhandene Fahrbahnteiler entspricht der Normbreite, so dass zu Fuß Gehen-de, die das Überqueren der Werbellinstraße in einem Zuge nicht schaffen, gesichert auf das folgende Grün warten können.“

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss der BVV als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

Martin Hikel
Bezirksbürgermeister