Bezirksamtsbeschluss 127/18

Drucksachen der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
XX. Wahlperiode

Sitzung am:
Drs. Nr.: 0670/XIX
Lfd. Nr.:

Vorlage zur Kenntnisnahme
- Schlussbericht -

Hörberatungsstelle in Neukölln erhalten

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 18. September 2013 wurde das Bezirksamt Neukölln gebeten, sich gegenüber dem Senat dafür einsetzen, dass alle er-forderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um den zweiten Standort der Hörberatung in Neukölln gemäß Zentrenkonzept zu erhalten und adäquat mit Personalressourcen aus-zustatten. Der zuständigen Senatsverwaltung soll vermittelt werden, dass die einzigartige Kombination von Hörberatungsstelle mit einer fachlich großartigen Ausstattung und der Anbindung an das Cochlear Implant Centrum (CIC) zu einem berlinweit anerkannten Zentrum gewachsen ist. Der fachliche wie personelle Abbau – auch in der Kooperation mit dem CIC – in der Beratungsstelle Neukölln, den der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit aller Konsequenz vorangetrieben hat, ist zu stoppen und umzukehren.

Auf Veranlassung des Senats durch die Novellierung der Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung wurden die Zuständigkeiten im öffentlichen Gesundheits-dienst im Jahr 2007 neu geregelt. Die Neuregelung umfasste auch die Fusion der beiden überregional zuständigen Beratungsstellen für hörgeschädigte Kinder und Jugendliche in Friedrichshain und Neukölln unter Verantwortung des Gesundheitsamts von Fried-richshain-Kreuzberg. Seinerzeit war es der explizite Wunsch des Bezirksamtes Fried-richshain-Kreuzberg – in Einklang mit der damaligen Senatsverwaltung –, die Zuständig-keit gegen den erbitterten Widerstand aus Neukölln übertragen zu bekommen.

Das Bezirksamt Neukölln ist zwar verwaltungstechnisch nicht für den Standort der Hörberatung in Neukölln zuständig, dennoch wird diese Problematik seit Jahren auf-grund der Lage und Historie im Bezirk in politischen und Verwaltungsgremien diskutiert und es wurde sich für den Erhalt der bestehenden Strukturen mit ihren kurzen Wegen – auch zum Cochlea-Implantzentrum – zum Wohle der hörbehinderten Kinder eingesetzt.

Des Weiteren wurde diese Thematik wiederholt in den Sitzungen der Gesundheitsstadt-räte aufgenommen und breit diskutiert. Im Rahmen der VzÄ- Debatte wurde deutlich, dass das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg klar orientiert war, die Neuköllner Außen-stelle unter den aktuell gegebenen Rahmenbedingungen abzuwickeln.

Im Rahmen der Diskussionen wurde seitens des Bezirksamtes immer wieder besonders hervorgehoben, dass der Beratungsstelle zunehmend nicht versicherte, zumeist aus Osteuropa stammende Familien zugewiesen werden, die im regulären Gesundheitswe-sen nicht versorgt werden. Der anhaltende Zuzug von EU-Unionsbürgern aus Südosteu-ropa nach Neukölln ist unbestritten. Es wird damit also eine wichtige Infrastruktur vor Ort benötigt. Des Weiteren wurde hinsichtlich des Neuköllner Standortes auf die Anbindung und sehr gute Zusammenarbeit mit dem Cochlea-Implant-Zentrum, die als ein absolutes Alleinstellungsmerkmal für den Standorterhalt in Neukölln spricht, hingewiesen. Die in Neukölln bestehende fachliche und räumliche Zusammenarbeit mit dem Cochlear-Implant-Center würde verloren gehen.

Im Zuge der VzÄ-Debatte wurde im Juni 2014 in einem Schreiben an die Staatssekretärin für Gesundheit auch darauf hingewiesen, dass nach vorliegenden Informationen die VzÄ aus den Zentren gemäß Gesundheitsdienst-ZustVO in den Abbaukonzepten der Bezirke enthalten sind, die entsprechende Vereinbarungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen getroffen haben, was aus Sicht des Bezirksamtes ein Systemfehler ist. Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass ein Bezirk, der eine gesamtstädtische Aufgabe, die er für andere Bezirke wahrnimmt, diese VzÄ in die Abbauplanung einbezieht. Mal abgese-hen davon, dass dies eine ungerechte Behandlung zwischen den Bezirken bewirkt, macht es für die notwendige Aufgabe keinen Sinn, nach und nach abgebaut zu werden. Dies wäre eine doppelte Bestrafung der Bezirke, die regionalisierte Aufgaben wahrneh-men.

Im Ergebnis dürften alle VzÄ aus den Zentren gemäß Gesundheitsdienst-ZustVO nicht mehr in den Abbaukonzepten der Bezirke enthalten sein. Alle VzÄ, die im Rahmen der Gesundheitsdienst-ZustVO den Bezirken zuzuordnen sind, müssten vielmehr den VzÄ-Zielzahlen der betroffenen Bezirke hinzugerechnet und in den Abbaukonzepten der Be-zirke explizit freizustellen sein.

In einem gemeinsamen Gespräch mit Frau Bezirksbürgermeisterin Herrmann wurde sich im März 2016 darauf verständigt, dass der Standort der Hörberatungsstelle in Neukölln unter der Maßgabe erhalten bleiben kann, dass die Vollzeitäquivalente (VzÄ), die 2008 dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg aus dem Bezirk Neukölln zum Betrieb des Neu-köllner Standortes übertragen wurden unter Anhebung der Zielzahl gemäß Zentrenkon-zept des Berliner Senats (Juni 2013) auf 19 VzÄ für beide Standorte festgesetzt und zur Verfügung gestellt wird. Ein entsprechendes Schreiben an Herrn Senator Czaja wurde am 23. März 2016 gefertigt.

Mit Schreiben vom 23. Juni 2016 teilte der seinerzeit zuständige Senator für Gesundheit und Soziales der Senatsfinanzverwaltung mit, dass diese Einigung auch seitens seines Hauses begrüßt wird und bat um Umsetzung des Vorschlags.

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

Berlin-Neukölln, den

  • Martin Hikel

    Falko Liecke

  • Bezirksbürgermeister

    Bezirksstadtrat