Bezirksamtsbeschluss 49/18

Beschlussentwurf:

a. Das Bezirksamt beschließt im Anschluss an die Bezirksamtsbeschlüsse vom 09.05.2006 und 08.08.2006, den Planinhalt des Bebauungsplanentwurfes XIV-185ha zu konkretisieren. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist weiterhin die planungsrechtliche Sicherung eines Mischgebiets gemäß § 6 BauNVO, einer Gemeinbedarfsfläche mit den Zweckbestimmungen Kultur / Schule sowie von Straßenverkehrsflächen. Innerhalb des Mischgebiets sollen hierbei zusätzliche Baupotenziale auf der Grundlage des Berliner Modells der kooperativen Baulandentwicklung ermöglicht werden. Die Planunterlage für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XIV-185ha bildet der Planausschnitt im Maßstab 1:5.000 vom 01.03.2006.

b. Der Bebauungsplan XIV-185ha bedarf des Beschlusses durch die Bezirksverordnetenversammlung.

c. Haushaltsrechtliche Auswirkungen können erst nach Stellungnahme der einzelnen Dienststellen aufgrund dieses Beschlusses ermittelt werden.

d. Mit der Durchführung dieses Beschlusses wird das Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung – beauftragt.

  • Jochen Biedermann
    Bezirksstadtrat