Für Kinder ab der 3. Klasse sieht der Gesetzgeber eine Beteiligung an den Kosten für die Teilnahme an der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hort) vor.
Das Mittagessen ist jedoch weiterhin kostenlos.
Die Höhe der Elternkostenbeteiligung richtet sich grundsätzlich nach dem steuerrelevanten Brutto-Familieneinkommen des letzten Kalenderjahres.
Welcher Kostenbeitrag auf Sie zukommen wird, können Sie vorab mit Hilfe der unten eingestellten “Anlagen zum Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz-TKBG” einschätzen.
Die von uns benötigten Nachweise zum Bedarf und zum Einkommen entnehmen Sie bitte der Orientierungshilfe “erforderliche Unterlagen zum Hortantrag”.
Jeder Antrag ist vollständig ausgefüllt und von den sorgeberechtigten Eltern unterschrieben zusammen mit der `Erklärung für die Anmeldung und Festsetzung´ im Schulsekretariat abzugeben oder per Briefpost an das Bezirksamt Neukölln, Jugendamt, Tagesbetreuung von Kindern, 12040 Berlin zu senden. Bitte sehen Sie von einer Antragstellung per Fax oder Email ab.