Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Unterhalt - Puzzle aus Geldscheinen

Die Höhe des Unterhalts richtet sich im Wesentlichen nach dem Einkommen und der Anzahl der weiteren Unterhaltsberechtigten des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Alter Ihres Kindes.

Eine Festschreibung des Unterhalts in einem sogenannten Titel, d.h. einer Urkunde oder einer gerichtlichen Entscheidung, ist im Interesse der Rechtssicherheit für Ihr Kind sehr zu empfehlen. Ihr Beistand unterstützt Sie diesbezüglich gern bei allen notwendigen Schritten.

Beratung und Unterstützung

Elternteile, die keine Beistandschaft wünschen oder junge Volljährige zwischen dem 18. und 21. Lebensjahr, beraten wir gern auch zu folgenden Themen:

  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen mdj. Kinder
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des unverheirateten Elternteils vor und nach Geburt des Kindes (Betreuungsunterhalt)
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen volljähriger Kinder bis zum 21. Lebensjahr (s. Merkblatt junge Volljährige)
  • Hinweise Junge Volljährige

    PDF-Dokument (151.5 kB) - Stand: 12-2023