Hängepartie beendet – Zwei Häuser in Landesbesitz

Pressemitteilung vom 11.12.2019

Nach vielen Monaten der Unsicherheit steht nun fest, dass der Bezirk sein Vorkaufsrecht in zwei weiteren Fällen erneut rechtssicher ausgeübt hat. Die Häuser Kottbusser Damm 78/Pflügerstraße 82 im Milieuschutzgebiet Reuterplatz sowie Sonnenallee 154 im Milieuschutzgebiet Rixdorf gehen damit in den Besitz der städtischen Wohnungsbaugesellschaft STADT UND LAND über.

Das Bezirksamt Neukölln hatte bereits im März 2018 bzw. im Januar 2019 das Vorkaufsrecht ausgeübt. Gegen diese Bescheide wurden aller-dings Widersprüche eingelegt und in einem Fall auch Klage eingereicht. In mittlerweile neun Fällen konnte das Vorkaufsrecht damit rechtssicher ausgeübt werden, seitdem der Bezirk im Jahr 2017 begonnen hat, dieses Instrument gegen die Verdrängung in Neukölln zu nutzen. In vier weite-ren Fällen, in denen Neukölln das Vorkaufsrecht ausgeübt hat, sind noch Gerichtsverfahren anhängig. Zusätzlich konnte der Bezirk in dieser Zeit 30 sogenannte Abwendungsvereinbarungen mit Käufer*innen schließen.

Käufer*innen können das Vorkaufsrecht durch die Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung verhindern. Diese soll analog zum Vorkauf die Bewirtschaftung des Hauses im Sinne des Milieuschutzes sichern und bietet den Mieter*innen damit einen zusätzlichen Schutz. Gibt der Käufer keine oder nur eine unzureichende Erklärung ab, kann der Bezirk das Vorkaufsrecht wahrnehmen.

Jochen Biedermann, Stadtrat für Stadtentwicklung, Soziales und Bürgerdienste erklärt hierzu: „Ich freue mich zusammen mit den Mieter*innen sehr darüber, dass die Hängepartie endlich ein Ende hat. Käufer*innen wie Verkäufer*innen zweifeln immer seltener an der Rechtmäßigkeit des Vorkaufsrechts. Wir werden auch in Zukunft jeden Hausverkauf in Milieuschutzgebieten prüfen. Ich hoffe, dass auch die weiteren schwebenden Verfahren bald zum Abschluss kommen und so Klarheit für die Mieter*innen hergestellt werden kann.“