Leichen- und Bestattungswesen

Steinerne Frauenstatue auf einem Friedhof

Wenn ein Mensch stirbt, müssen vor der Bestattung einige Formalitäten erledigt werden. So muss z. B. eine ärztliche Leichenschau durchgeführt werden, der Sterbefall muss beim Standesamt angezeigt und für die Bestattung ein Bestattungsschein beantragt werden. Manchmal ist auch ein Leichenpass erforderlich. Zudem muss über Art und Ort der Bestattung entschieden werden. Diese Seite bietet eine Übersicht über die geltenden Vorschriften und die zuständigen Behörden.

Zuständige Behörden in Berlin

Standesamt Berlin

Das Standesamt Berlin informiert über die Beurkundung von Sterbefällen und gibt Auskunft über die Standorte der bezirklichen Standesämter.

Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz

Informationen über die Berliner Friedhöfe (mit den Ehrengrabstätten) und über sonstige Begräbnisplätze sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz erhältlich, die für das Friedhofswesens und die Krematorien zuständig ist. Eine Liste mit den Standorten der bezirklichen Friedhofsverwaltungen mit ihren Ansprechpartnern ist dort ebenfalls erhältlich.

Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport

Auskünfte zu personenstandsrechtlichen und melderechtlichen Fragen erteilt die Senatsverwaltung für Inneres, Digitalisierung und Sport, die für die ministeriellen Grundsatzangelegenheiten auf diesen Rechtsgebieten zuständig ist.

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist für beide Länder die zentrale Dienstleistungseinrichtung auf dem Gebiet der amtlichen Statistik. Hier werden die amtlichen Daten über Geburten, Sterbefälle und Todesursachen erfasst und veröffentlicht.
Frau steht auf einer Beerdigung mit Rose in der Hand vor einem Sarg

Übernahme von Bestattungskosten

Wenn einem Hinterbliebenen die Kostenlast einer Bestattung nicht zugemutet werden kann, ist es möglich, eine Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Kosten der Bestattung zu beantragen. Detaillierte Informationen dazu führt das Behörden-Service-Portal service.berlin auf. Ebenso finden sich Vorschriften und Hinweise zur Kostenübernahme im Berliner Sozialrecht

Ordnungsbehördliche Bestattungen

Wenn bei einem in Berlin Verstorbenen keine bestattungspflichtigen Angehörigen (z. B. der Ehegatte oder Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, volljährige Kinder, Eltern oder volljährige Geschwister) vorhanden oder zu ermitteln sind und kein anderer für die Bestattung sorgt, müssen die Bezirksämter für eine ordnungsbehördliche Bestattung sorgen.

Detaillierte Informationen zu ordnungsbehördlichen Bestattungen gibt es beim Berliner Serviceportal service.berlin. Vorschriften zur Durchführung ordnungsbehördlicher Bestattungen finden sich nachstehend sowie im Berliner Sozialrecht.

  • Ausführungsvorschriften über ordnungsbehördliche Bestattungen nach § 16 Absatz 3 des Bestattungsgesetzes (AV-Ord-Bestattung)

    PDF-Dokument (43.4 kB)

Rechtliche Grundlagen des Leichen- und Bestattungswesens in Berlin

Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz)

Das Gesetz über das Leichen- und Bestattungswesen vom 2. November 1973 (GVBl. S. 1830), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27.09.2021 (GVBl. S. 1117), enthält insbesondere die Regelungen über die Leichenschau (§§ 3 – 8), die Behandlung und Beförderung von Leichen (§§ 9 – 14) und die Bestattung (§§ 15 – 23).

Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (DVO-Bestattungsgesetz)

Die Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 22. Oktober 1980 (GVBl. S. 2403), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Januar 2016 (GVBl. S. 12), enthält Regelungen über die Durchführung der Leichenschau (§ 1) sowie die erforderlichen Formulare (Leichenschauschein, Bestattungsschein, Vorläufige Todesbescheinigung, Leichenpass) (§§ 2 – 9), die Behandlung und Beförderung von Leichen (§§ 10 – 18), die Anforderungen an Leichenhallen und ihre Überwachung (§§ 19 – 22), und die Aufbewahrung und den Versand der Asche von Verstorbenen (§§ 23 – 28).

Weiterführende Informationen:

  • Schaubild zur Handhabung der einzelnen Blätter des Leichenschauscheins

    PDF-Dokument (293.6 kB) - Stand: 01/2016

  • Informationen für den Arzt/die Ärztin

    PDF-Dokument (109.4 kB) - Stand: 01/2016

Gesetz zur Regelung des Sektionswesens (Sektionsgesetz)

Das Gesetz zur Regelung des Sektionswesens vom 18. Juni 1996, zuletzt geändert durch Artikel I des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. 540), enthält die bei einer beabsichtigten Sektion zu beachtende Regelungen.