Mit dem Besuch einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder einer Schule können Sie oder Ihr Kind den berlinpass-BuT erhalten. Er dient als vereinfachter Nachweis, dass Sie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Sie legen den Pass in der Kita, in der Schule, beim Anbieter des Schulessens oder beim Nachhilfe-Anbieter vor, um Ermäßigungen zu erhalten.
Mit dem berlinpass-BuT sind Sie oder Ihr Kind berechtigt, die folgenden Leistungen der Bildung und Teilhabe (BuT) in Anspruch zu nehmen:
- kostenlose Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita oder Schule
- Vergünstigung des Kita- oder Schulmittagessens
- wenn notwendig, kostenloser Nachhilfeunterricht