Sozialdienst

Welche Aufgaben hat der Sozialdienst im LAF?

Der Sozialdienst des LAF ist an den Standorten Bundesallee (Ankunftszentrum) und Darwinstraße (Leistungszentrum) vertreten. Die Sozialarbeiter*innen des LAF führen im Rahmen der Erstregistrierung soziale Beratungen zum Ablauf des Asylprozesses durch und identifizieren frühzeitig besondere Härtefälle oder andere besonders Schutzbedürftige, die besondere Betreuung und Unterbringung benötigen. Bei Bedarf leiten sie direkt frühe Hilfen für die Betroffenen ein.

Auch im Leistungszentrum Darwinstraße sind die Sozialarbeiter*innen des LAF als Ansprechpartner*innen für alle Problemlagen vor Ort. In akuten Krisen oder bei besonderen Härtefällen können sie zusätzliche Hilfen oder Unterstützungsleistungen für Personen veranlassen, die gemäß den europäischen Aufnahmerichtlinien Anrecht auf besonderen Schutz haben

Wer gilt als besonders schutzbedürftig?

Folgende Personen gelten als besonders schutzbedürftig nach der europäischen Aufnahmerichtlinie:

  • Minderjährige
  • unbegleitete Minderjährige
  • Menschen mit einer Behinderung
  • ältere Menschen
  • Schwangere
  • Alleinerziehende
  • Opfer von Folter, Vergewaltigung oder sonstiger schwerer Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt

Zusätzliche werden folgende Personengruppen vom LAF als besonders schutzbedürftige Gruppe eingestuft:

** LSBTI
** junge Erwachsene

Wichtig!

Weitere Informationen zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter finden Sie in dem folgenden Leitfaden.

  • Leitfaden zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter

    PDF-Dokument (709.8 kB)

Welche Formen der Unterstützung gibt es?

Der Sozialdienst des LAF bietet Ihnen als Leistungsempfänger*innen des LAF Beratung, Vermittlung, Organisation und Beantragung von Hilfen sowie Absprachen mit der Leistungsstelle und mit Wohnheimen/Unterkünften an. In akuten Notfällen bieten wir auch eine Krisenintervention.

Der Sozialdienst des LAF bietet zudem kollegiale Unterstützung für andere Sozialarbeitende bei Fragen zu sozialarbeiterischen oder sozialpädagogischen Themen in Zusammenhang mit Geflüchteten. Zudem bieten wir Beratung und Unterstützung für anderen Akteure an, die in diesem Bereich tätig sind (Krankenhäuser, Schulen, Wohnheime, andere Behörden). Auch bei akuten Fällen oder Krisen können sich die Kolleg*innen direkt an uns wenden.

In welchen Bereichen kann mich der Sozialdienst unterstützen?

Sie können Sich mit Fragestellungen zu folgenden Themen an uns wenden:
  • Gesundheit
  • Ergänzende Hilfemaßnahmen
  • Bildung (Deutsch- und Integrationskurse, Schulbesuch von Kindern, etc.)
  • Wohnen
  • Zugang zum Arbeitsmarkt (Weiterbildungsmöglichkeiten, Freiwilligendienste)
  • Informationen über den Ablauf des Asylverfahrens
  • Familiäre Schwierigkeiten (Hilfe bei häuslicher Gewalt, Krisenintervention)
  • Gewalterfahrungen (Hilfe für Gewaltopfer)
  • Angebote für LSBTI Geflüchtete (Vermittlung an Beratungsstellen und Unterkünfte)
  • Weiterleitung zur Rückkehrberatung (finanzielle Unterstützung zur Rückkehr in die Heimat und Starthilfe-Programme)

Bietet der Sozialdienst des LAF auch Unterstützung in den Unterkünften an?

Der Sozialdienst des LAF bietet Unterstützung und Beratung in den oben genannten Bereichen. Außerdem streben wir eine Vernetzung an, um den bezirklichen Austausch zu fördern. Darüber hinaus bieten wir den Sozialarbeitenden der Wohnheime eine kollegiale Fachberatung (Intervision). In diesem Rahmen können konkrete Fälle besprochen oder Unterstützung bei Krisen geleistet werden. Auch Ehrenamtliche, die in Unterkünften tätig sind, können sich bei Unterstützungsbedarf über die am Standort vertretenen Ehrenamts-Koordinatoren an den Sozialdienst des LAF wenden.

Wie kann ich Kontakt zum Sozialdienst des LAF aufnehmen?

Sie können sich von Ihrer Heimleitung oder dem Sozialdienst in Ihrem Wohnheim einen Kontakt zum Sozialdienst des LAF herstellen lassen.

Wenn Sie ein dringendes Anliegen haben, das nicht bis zum nächsten regulären Termin bei Ihrer Sachbearbeitung warten kann, kommen Sie direkt zum LAF Leistungszentrum in der Darwinstraße (Kundeneingang Goslarer Ufer 15). Dort können Sie Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag ab 8.00 Uhr in der Antragsannahme ohne Termin vorsprechen. Am Mittwoch ist eine Vorsprache nur nach Terminvereinbarung mit dem Sozialdienst möglich.

Wichtiger Hinweis

Bei sexuellem Missbrauch schreiben Sie bitte sofort eine Mitteilung an: Sozialdienst@LAF.Berlin.de. Vielen Dank!

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?