Registrierung im LAF

Was ist ein Ankunftszentrum?

Ein Ankunftszentrum ermöglicht allen Asylsuchenden ein sicheres Ankommen in Berlin. Bis zum Abschluss ihrer Registrierung sind sie dort für einige Tage untergebracht und werden betreut. Das Berliner Ankunftszentrum befindet sich in der Oranienburger Str. 285.

Wie läuft das Registrierungsverfahren ab?

Sie melden sich im Ankunftszentrum in der Oranienburger Straße 285 (Haus 2) in 13437 Berlin (Reinickendorf). Dort werden Sie zunächst medizinisch untersucht und geimpft. Bis zum Abschluss Ihrer Registrierung sind Sie für einige Tage im Ankunftszentrum untergebracht. Sie durchlaufen folgende Stationen:

  • Identitäts- und Sicherheitsüberprüfung
    Zur Überprüfung Ihrer Identität werden Ihre (digitalen) Fingerabdrücke und mit relevanten Datenbanken abgeglichen. So wird überprüft, ob Sie in einem anderen deutschen Bundesland oder einem anderen europäischen Land in der Vergangenheit bereits einen Asylantrag gestellt haben.
  • Bundesweite Verteilung
    Asylbewerber werden in Deutschland nach einem Quotensystem auf die Bundesländer verteilt. Berlin nimmt rund fünf Prozent aller Menschen auf, die ingesamt pro Monat in Deutschland Schutz suchen. Die Verteilung läuft über ein Computersystem. Hier entscheidet sich, ob Sie in Berlin bleiben und ihre Asylverfahren durchlaufen oder in ein anderes Bundesland weiter geleitet werden.
  • Wenn Sie in ein anderes Bundesland weiterreisen, bekommen Sie eine Anlaufbescheinigung. Dieses Dokument belegt, dass sie sich legal in Deutschland aufhalten. Wenn Sie kein Geld haben, bekommen SIe von uns außerdem eine Fahrkarte zu dem Ort, wo Sie Ihren Asylantrag stellen sollen.
    Mehr Informationen unter Asylantrag beim BAMF.
  • Ankunftsnachweis
    Wenn Sie Ihr Asylverfahren in Berlin durchlaufen, wird als nächstes Ihr Ankunftsnachweis erstellt. Es ist ein offizielles Dokument und belegt den legalen Aufenthalt in Deutschland. Mit diesem Ausweis bekommen Sie alle Leistungen, die Asylbewerbern zustehen, wenn sie kein eigenes Geld haben. Dies sind Unterbringung, Verpflegung und medizinische Versorgung. Außerdem erhalten Sie ein Taschengeld.
  • Sozialberatung für besonders Schutzbedürftige
    Unsere Sozialarbeitenden fragen Sie, ob Sie “besonders schutzbedürftig” sind. Dies ist der Fall, wenn Sie krank oder schwanger sind, Behinderungen haben oder unter einer akuten Traumatisierung leiden. Auch wenn Sie sich als LSBTIQ* identifizieren, haben Sie in Berlin Anrecht auf besonderen Schutz, wenn Sie dies möchten. Alle besonders Schutzbedürftigen haben Anrecht auf zusätzliche Unterstützung. Mehr Informationen finden Sie hier Der Sozialdienst im LAF
  • Erste Leistungen
    Wenn Sie kein eigenes Geld haben, bekommen Sie soziale Leistungen vom deutschen Staat: Unterbringung, Verpflegung, ein Taschengeld für den persönlichen Bedarf und medizinische Versorgung für akute und notwendige Behandlungen. Zum Schluss der Registrierung bekommen Sie und Ihre Familie einen Platz in einer Berliner Aufnahmeeinrichtung (Wohnheim mit Vollverpflegung), wo Sie die erste Zeit Ihres Aufenthaltes leben werden.
  • Termin beim BAMF
    Im Zuge Ihrer Registrierung haben Sie Ihren ersten Termin beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Dort stellen Sie Ihren Asylantrag.

Wie kann ich belegen, dass ich mich legal in Deutschland aufhalte?

Der Ankunftsnachweis ist das offizielle Dokument, mit dem Sie – zum Beispiel bei einer Kontrolle – Ihren rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland nachweisen. Sie bekommen ihn während Ihrer Registrierung als Asylsuchender. Der Ankunftsnachweis ist die Voraussetzung dafür, einen Asylantrag im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen zu können und Leistungen zu erhalten.

Wichtiger Hinweis

Bitte bewahren Sie Ihre Aufenthaltsgestattung sorgfältig auf. Nur mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie Asyl beantragt haben und sich legal in Deutschland aufhalten. Bei Verlust dieses Dokumentes informieren Sie sofort das BAMF. Es stellt Ihnen ein Ersatzdokument aus.

  • Informationen zur Unterbringung während des Asylverfahrens

    PDF-Dokument (185.7 kB) - Stand: 01.01.2020

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