Asylantrag BAMF

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Wann und wo stelle ich einen Asylantrag?

Wenn Sie als Asylbewerber/in registriert und dem Land Berlin zugeteilt worden sind, stellen Sie Ihren Asylantrag bei einer der Berliner Außenstellen des Bundesamtes für Migration (BAMF).

Termin und Ort werden Ihnen im Rahmen der Registrierung im Ankunftszentrum mitgeteilt.

Bei Ihrem ersten Termin im BAMF geben Sie Ihren Ankunftsnachweis ab und erhalten eine Aufenthaltsgestattung. Die Aufenthaltsgestattung ist befristet. Zur Verlängerung benötigen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde.

Bitte bewahren Sie die Aufenthaltsgestattung sorgfältig auf. Nur mit diesem Dokument können Sie nachweisen, dass Sie Asyl beantragt haben und sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten.

Dies ist wichtig z. B. bei einer Kontrolle durch die Polizei. Bei Verlust dieses Dokumentes informieren Sie sofort das BAMF, das dann ein Ersatzdokument ausstellt.

Ich will in Berlin bleiben und hier Asyl beantragen. Geht das?

Sie können nicht frei wählen, in welchem deutschen Bundesland (“county”) Ihr Asylantrag bearbeitet wird. Bei der Registrierung werden Sie in einem computergestützten Verfahren einem der 16 Bundesländer zugeteilt. Dies ist nötig, um die Schutzsuchenden gleichmäßig in Deutschland zu verteilen und Asylanträge möglichst schnell bearbeiten zu können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist in allen Bundesländern vertreten und arbeitet überall nach den gleichen Regeln.

In Ausnahmefällen können persönliche Umstände berücksichtigt werden, z. B. wenn nahe Angehörige (Ihre Kinder oder Ihr/e Ehepartner/in) bereits in Berlin leben. Entfernte Verwandtschaftsverhältnisse sind kein ausreichender Grund für eine Verteilung nach Berlin.

Wenn Sie in der Vergangenheit bereits einen Asylantrag irgendwo in Deutschland gestellt haben, wird Ihr erneuter Antrag am selben Ort bearbeitet. Sie werden dann dorthin weitergeleitet.

Was passiert, wenn ich meinen Asylantrag in einem anderen Bundesland stellen muss?

Wenn Sie bei der Registrierung einem anderen Bundesland als Berlin zugeteilt wurden, erhalten Sie eine Weiterleitung an diesen Ort sowie eine Fahrkarte dorthin. Falls eine Ankunft am selben Tag nicht möglich ist, werden Sie für eine Nacht im Ankunftszentrum bleiben und reisen am nächsten Tag zu Ihrem Zielort. Dort bekommen Sie Ihren Ankunftsnachweis, den Sie zur Stellung Ihres Asylantrags brauchen.

Weitere Informationen

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge