Führungszeugnis für Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit

Wenn Sie sich in einer Unterkunft für Flüchtlinge engagieren wollen, sollten Sie sich dort bei der Heimleitung bzw. der Ehrenamtskoordinatorin vorstellen. In manchen Einrichtungen ist es Standard, dass ein Ehrenamtsvertrag geschlossen wird, in dem Art und Umfang Ihrer freiwilligen Arbeit festgehalten wird.

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie innerhalb der Einrichtung mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen, sind Sie verpflichtet, der Heimleitung ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Manche Unterkünfte verlangen für jegliche Arbeitsbereiche von ehrenamtlichen Mitarbeitern grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis. Ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis können Sie in jedem Berliner Bürgeramt gegen eine Gebühr von 13,- Euro beantragen.

Sind Sie Mitglied in einem gemeinnützigen Verein oder haben eine Bescheinigung der Unterkunft über Ihre künftige ehrenamtliche Mitarbeit bekommen, können Ihnen die Kosten für das Führungszeugnis vom Bürgeramt erlassen werden. Wenn Sie hierbei Hilfe benötigen, wenden Sie sich einfach an die Ehrenamtsbüros oder die Flüchtlingskoordinatoren der Bezirke.

Die Kontaktübersicht der Flüchtlingskoordinatoren finden Sie hier:

Haben Sie Fragen zu diesem Thema?

  • Tatjana Peter
    Ehrenamtskoordinatorin im LAF

    Tel.: 030 90225 1467
    E-Mail: Ehrenamtskoordintation

  • BFJ(Online-Portal des Bundesamts für Justiz) – Online-Beantragung von Führungszeugnissen