Leerstehende Gebäude zur Unterbringung von Geflüchteten gesucht

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sucht derzeit nach geeigneten leerstehenden Gebäuden (z. B. ehemalige Hotels, Büro- oder Wohngebäude) zur Unterbringung von Geflüchteten. Nach eingehender Eignungsprüfung können solche Objekte vom LAF angemietet und bei Bedarf entsprechend der Qualitätsanforderungen zu Unterkünften für Geflüchtete umgebaut werden. Die Betriebs- und Sicherheitsdienstleistungen werden anschließend im Rahmen einer Ausschreibung (europaweites Vergabeverfahren) vergeben.

Im Rahmen dieser Objektakquise des LAF sind Objekte mit folgenden grundlegenden Eignungskriterien für eine mögliche Anmietung und Nutzung des Objektes durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) von besonderem Interesse:

  • Das Objekt sollte über eine Platzkapazität für mindestens 100 Personen oder mehr verfügen, in zusammenhängenden Räumlichkeiten.
  • Das LAF strebt eine möglichst zügige Inbetriebnahme an, daher sollte das Objekt bezugsfertig sein oder möglichst geringe Bau- und Umbaumaßnahmen erfordern.
  • Wünschenswert ist eine Nutzungsdauer von bis zu 3 Jahren.
    Technische Infrastruktur muss vorhanden sein (Heizung, Strom, Warmwasser, WLAN).
  • Es werden funktionsfähige Sanitäranlagen benötigt.
    Gemeinschaftsküchen zur Selbstversorgung müssen den Bewohnern zur Verfügung stehen.
  • Eine Baugenehmigung für die Nutzung als Unterkunft für Geflüchtete und der von einem Prüfingenieur für Brandschutz geprüfte Brandschutznachweis , inkl. Nutzungsfreigabe durch diesen, sind u.a. notwendig. Ebenso vermaßte Grundrisse. Weitere Unterlagen werden vor einer eventuellen Anmietung und Nutzung des Gebäudes benötigt (z.B. Wartungs- und Prüfprotokolle der Technischen Anlagen und Einrichtungen)
  • Nahversorgung, öffentliche Verkehrsmittel und Soziale Infrastruktur (z.B. Schulen, Kindertagesstätten etc.) sollten fußläufig erreichbar sein.

Zu allen Punkten stimmen wir uns gerne mit Ihnen ab. Unsere baulichen Qualitätsanforderungen können wir Ihnen bei Bedarf gerne vorstellen und näher erläutern.

Grundsätzlich sind alle im Land Berlin geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften, Nebenbestimmungen, DIN-Vorschriften, technische Baubestimmungen, Umweltschutzanforderungen, Verwaltungsvorschriften, etc. einzuhalten.
Sofern Sie über ein geeignetes Objekt zur mittel- bis langfristigen Anmietung verfügen, können Sie gern das Objektdatenblatt (s. Download unten) ausfüllen und das Angebot an uns übermitteln.
Zusätzlich bitten wir Sie die für die Prüfung notwendigen Unterlagen, auf die im Dokument unter „Anlagen“ verwiesen wird, beizufügen.

Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme über folgende E-Mailadresse Akquisition@laf.berlin.de
Zur Beschleunigung des Prüf-Verfahrens möchten wir Sie bitten, den ausgefüllten Objekt-Steckbrief direkt per Mail zu übermitteln.

  • Objektdatenblatt

    DOCX-Dokument (32.3 kB)

Gebäudetypen

Die Unterkünfte des LAF teilen sich grundsätzlich in vier unterschiedliche Gebäudetypen ein, die Bestandsgebäude, die temporären Bauten mit Containerdörfern und Tempohomes sowie die Neubauten, auch MUF – Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge genannt. Die verschiedenen Gebäudetypen werden auf den folgenden Unterseiten ausführlich vorgestellt. In den unterschiedlichen Gebäudetypen gibt es sowohl Heimgrundrisse mit Gemeinschaftsküchen und Gemeinschaftsbädern als auch Wohnungsstrukturen.