Bild: LAF
Modulare Unterkünfte
Neubauten des LAF Weitere Informationen
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sucht derzeit nach geeigneten leerstehenden Gebäuden (z. B. ehemalige Hotels, Büro- oder Wohngebäude) zur Unterbringung von Geflüchteten. Nach eingehender Eignungsprüfung können solche Objekte vom LAF angemietet und bei Bedarf entsprechend der Qualitätsanforderungen zu Unterkünften für Geflüchtete umgebaut werden. Die Betriebs- und Sicherheitsdienstleistungen werden anschließend im Rahmen einer Ausschreibung (europaweites Vergabeverfahren) vergeben.
Im Rahmen dieser Objektakquise des LAF sind Objekte mit folgenden grundlegenden Eignungskriterien für eine mögliche Anmietung und Nutzung des Objektes durch das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) von besonderem Interesse:
Zu allen Punkten stimmen wir uns gerne mit Ihnen ab. Unsere baulichen Qualitätsanforderungen können wir Ihnen bei Bedarf gerne vorstellen und näher erläutern.
Grundsätzlich sind alle im Land Berlin geltenden Gesetze und Rechtsvorschriften, Nebenbestimmungen, DIN-Vorschriften, technische Baubestimmungen, Umweltschutzanforderungen, Verwaltungsvorschriften, etc. einzuhalten.
Sofern Sie über ein geeignetes Objekt zur mittel- bis langfristigen Anmietung verfügen, können Sie gern das Objektdatenblatt (s. Download unten) ausfüllen und das Angebot an uns übermitteln.
Zusätzlich bitten wir Sie die für die Prüfung notwendigen Unterlagen, auf die im Dokument unter „Anlagen“ verwiesen wird, beizufügen.
Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme über folgende E-Mailadresse Akquisition@laf.berlin.de
Zur Beschleunigung des Prüf-Verfahrens möchten wir Sie bitten, den ausgefüllten Objekt-Steckbrief direkt per Mail zu übermitteln.