Öffentliche Zustellungen

Roter Briefumschlag in dem ein heller Briefbogen hochkant steckt
  • Wenn wir ein wichtiges Schreiben oder einen Bescheid nicht an die letzte bekannte Meldeanschrift zustellen können, können wir die öffentliche Zustellung anordnen.
  • Rechtsgrundlage dafür ist § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG BE) sowie § 65 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG).
  • Gemäß § 10 Abs. 2 S. 6 VwZG gilt das Dokument als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.
  • Mit der öffentlichen Zustellung können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Öffentliche Zustellung vom 29.07.2026 Details:
Name/ Firma: GIORGIZOVA
Vorname: Natia
Letzte bekannte Anschrift: Albert-Kunz-Str. 53, 12627 Berlin
Anhörungsschreiben mit Datum vom: 24.07.2026
zum Aktenzeichen: I D 12.15-G-221081
Veröffentlichung am: 29.07.2026
Löschung erfolgt am: 12.08.2026
Öffentliche Zustellung vom 06.08.2026 Details:
Name/ Firma: ÖZKARTAL
Vorname: Süleyman Akin
Letzte bekannte Anschrift: Rennbahnstr. 87/ 2. OG / Mitte, 13086 Berlin
Schreiben / Bescheid mit Datum vom: 06.08.2026
zum Aktenzeichen: I D 12.15-Ö-281199
Veröffentlichung am: 06.08.2026
Löschung erfolgt am: 20.08.2026
Öffentliche Zustellung vom 30.07.2026 Details:
Name/ Firma: DEMIRBAG
Vorname: Sinan
Letzte bekannte Anschrift: Hörner Weg 33/ EG rechts in 21502 Geesthacht
Schreiben/ Bescheid mit Datum vom: 30.07.2026
zum Aktenzeichen: I D 12.14-D-020285
Veröffentlichung am: 30.07.2026
Löschung erfolgt am: 13.08.2026

Die oben genannten Dokumente können eingesehen werden beim:

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung
Darwinstraße 14-18
10589 Berlin

Die Einsichtnahme ist montags, dienstags, donnerstags und freitags zwischen 10:30 Uhr und 13:00 Uhr am Counter des LFU-Leistungszentrums möglich. Bringen Sie hierzu bitte einen gültigen Identitätsnachweis und – wenn erforderlich – eine Vollmacht mit. Nennen Sie bitte sowohl an der Sicherheitsschleuse als auch am Counter folgendes Stichwort „Abholungstermin öffentlich zugestellter Bescheid“.

Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung

Besuchendeneingang

Hier erfolgt der Einlass für Antragsstellende, Kundinnen und Kunden.