Wichtige Information
Im Rahmen der Corona-Prävention arbeitet das LAF derzeit mit reduziertem Personal in den Dienstgebäuden.
Asylbegehren im Ankunftszentrum werden weiterhin entgegengenommen. Auch die Auszahlung der Leistungen ist weiterhin sichergestellt.
Bitte kommen Sie nur zu Ihrem Termin ins LAF Leistungszentrum Darwinstraße.
Kundinnen und Kunden ohne Termin können derzeit nur in akuten Notfällen vorsprechen.
Wichtige Informationen zur Corona-Lage in Berlin finden Sie unter berlin.de/corona
Inhaltsspalte
Angaben zu Rechnung für die Dolmetschleistung
Sollten die in diesem Formular erforderlichen Angaben bereits in der Rechnung enthalten sein, muss dieses Formular nicht ausgefüllt werden.
Angaben zum Patienten/zur Patientin
Die Sprachmittlung muss der zu behandelnden Person zugeordnet werden können, weshalb genaue Angaben zum Patienten/zur Patientin erforderlich sind.
Liegt noch keine elektronische Gesundheitskarte vor, sondern nur der vorläufige Anspruchsnachweis, ist die Nummer des Nachweises einzutragen.
Erklärung zur Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer wird nur erstattet, wenn der/die Dolmetscher/in bzw. der/die Sprachmittler/in gegenüber dem Leistungsträger schriftlich erklärt, dass er/sie beim Finanzamt umsatzsteuerpflichtig geführt wird und dass er/sie die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen wird. Das zuständige Finanzamt und die USt-Nr. oder die USt-ID-Nr. sind anzugeben.
Die Umsatzsteuer ist in der Rechnung gesondert auszuweisen.
Haben Sie Fragen zu diesem Thema?
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Marlies Ivers
LeistungsgewährungTel.: 030 90225 2130
E-Mail: Marlies.Ivers@LAF.Berlin.de
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Haben Sie Fragen oder Anregungen?
Ihre Ansprechpartnerin:
Marlies Ivers
- Tel.:
- (030) 90225-2130
Postanschrift
Landesamtes für Flüchtlingsangelegenheiten
IB 1
Postfach 30 14 09
10721 Berlin