Hebammenprogramm im LAF

Aktuelles

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) sucht aktuell Hebammen für die Betreuung und Beratung von Asylsuchenden in LAF-Unterkünften. Die Auftragserteilung erfolgt über die Vergabeplattform Berlins. Die Frist zur Ausschreibung läuft bis zum 23.11.2023, 09:00 Uhr. Nähere Informationen (Voraussetzungen, Vertragstext, Leistungsbeschreibung, Abrechnungsregelungen etc.) erhalten Sie in den Ausschreibungsunterlagen, die Sie auf der Vergabeplattform einsehen können.

Schwangere Frau

Zu einer guten Gesundheitsversorgung gehört auch eine Hebammenbetreuung für Schwangere und Frauen, die kürzlich ein Kind geboren haben. Die Betreuung durch eine Hebamme hat einen positiven Einfluss auf die gesundheitliche Situation von Mutter und Kind.

Für Asylsuchende gilt: Mit der elektronischen Gesundheitskarte können Sie eine Hebammenbetreuung in Anspruch nehmen. Hierbei rechnet die Hebamme mit ihrer Krankenkasse ab. Die Hebamme kann sie in ihrem Wohnheim oder Wohnung aufsuchen oder auch in einer sogenannten Hebammenpraxis betreuen. Die Hebamme berät und betreut Sie in der Schwangerschaft und auch nach der Geburt. Sie können Hebammen unter anderem auf den folgenden Webseiten suchen:

Keine Hebamme gefunden?

Wenn Sie auf diesem Wege keine Hebamme finden konnten und sich noch im Asylverfahren befinden und noch in einem Wohnheim des LAF wohnen, können Sie die Hebammenbetreuung des LAF in Anspruch nehmen. Sprechen Sie in diesem Fall den Sozialdienst oder die Leitung ihres Wohnheims an, die dann eine Hebamme für Sie bestellen.

Wenn Sie das Asylverfahren bereits erfolgreich durchlaufen haben und sich somit nicht mehr in der in der Leistungsgewährung durch das LAF befinden, können Sie die Betreuung leider nicht in Anspruch nehmen. Es gibt jedoch in Berlin sogenannte Familienhebammen, die teilweise auch Beratungen anbieten. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (KJGD) ihres Bezirks. Eine Übersicht finden Sie hier: