Flüchtlingsunterbringung in Berlin - Allgemeine Informationen

Informationsveranstaltung

Informationsveranstaltung

Während des laufenden Asylverfahrens kommt das Land Berlin neben der Leistungsgewährung auch für die Unterbringung Geflüchteter auf. Die erste Zeit nach der Ankunft wohnen die Menschen zunächst in Aufnahmeeinrichtungen mit Vollverpflegung. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgesehen.

Spätestens nach anderthalb Jahren erlischt die Wohnverpflichtung in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Ab diesem Zeitpunkt können die Geflüchteten in eine eigene Wohnung ziehen. Da bezahlbarer Wohnraum in Berlin nach wie vor knapp ist, stellt das Land Berlin den Flüchtlingen ersatzweise Wohnheime als Gemeinschaftsunterkünfte zur Verfügung. Dort gibt es mehr Privatsphäre als in Erstaufnahmeeinrichtungen und die Bewohnerinnen und Bewohner können sich selbst versorgen.

Gemeinschaftsunterkünfte gibt es in verschiedenen Bauformen. Zunächst wurden sie in angemieteten oder landeseigenen Bestandsimmobilien errichtet, die zu diesem Zweck umgebaut wurden. Weitere Gemeinschaftsunterkünfte entstanden in temporären Wohncontaineranlagen (Tempohomes), die im ganzen Stadtgebiet errichtet wurden. Die Unterbringungsform mit langfristiger Perspektive stellen die eigens zu diesem Zweck errichteten Neubauten dar (Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge – MUF). Die ersten modularen Neubauten konnten Anfang 2017 bezogen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter Modulare Bauten (MUF) und Tempohomes.

Welche Aufgaben übernimmt das LAF im Bereich Unterbringung?

Das LAF ist für den Betrieb, die Belegung und die Schließung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Ausländerinnen und Ausländer verantwortlich. Die damit verbundenen Aufgaben verteilen sich im LAF auf die Abteilungen II (Verwaltung von Unterkünften) und Zentraler Service – ZS (Vergabe). Dazu gehören folgende Tätigkeitsfelder:
  • Durchführung von Vergabeverfahren von Dienstleistungen in Flüchtlingsunterkünften (Betrieb, Sicherheit)
  • Vertragsverhandlungen
  • Entwicklung und Überpüfung von baulichen Qualitätsstandards bei Unterkünften
  • Begleitung des Planungsprozesses
  • Übernahme und Überprüfung des fertigen Objekts
  • Ausstattung und Belegung neuer Unterkünfte
  • Schließung von Unterkünften
  • Sachbearbeitung im laufenden Betrieb
  • Überprüfung der mit den Betreibern vertraglich vereinbarten Leistungen
    Qualitäts- und Beschwerdemanagement
  • Bearbeitung von Beschwerden in Bezug auf Unterkünfte