Ergänzende Förderung und Betreuung - eFöB (Hort)

5 Kinder stehen hintereinander und jedes zweite Kind beugt sich nach links oder rechts

Einschränkungen des Dienstbetriebes im Fachdienst Kindertagesbetreuung

In der Zeit vom 13.06.2025 bis 20.06.2025 werden die bezirklichen Kitagutscheinstellen in den Jugendämtern und Familienservicebüros sowie die digitale Beantragung von Kitagutscheinen zeitweise nur eingeschränkt zugänglich bzw. einsatzfähig sein.

Grund für die Einschränkungen sind notwendige umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen in der für die Erfassung von Kita- und EFöB-Gutscheinen genutzten Integrierten Software Berliner Jugendhilfe (ISBJ). Die ISBJ-Verfahren sind u.a. zuständig für den Anmeldeprozess an Kitas, Kindertagespflegestellen sowie für die ergänzende Förderung und Betreuung an Schulen (eFöB). Betroffen sind demnach die Ausgabestellen für Kita-und eFöB Gutscheine, das Vertragsregistrierungsverfahren bei Kita- und eFöB Trägern sowie das Meldeverfahren freier Plätze im Kita-Navigator.

Während des eingeschränkten Dienstbetriebes können keine Termine gebucht werden. Der Fachdienst Kindertagesbetreuung ist auf die Einschränkungen vorbereitet und steht Ihnen in dieser Zeit für unaufschiebbare Anliegen zur Verfügung:
  • per E-Mail: E-Mail an den Fachdienst Kindertagesbetreuung
  • telefonisch: Bürgertelefon unter der Rufnummer 115 oder
  • vor Ort: während der Sprechzeiten (Mo, Di, Fr 9-12 Uhr, Do 13-18 Uhr).
    Jugendamt Pankow
    Fachdienst 5 – Kindertagesbetreuung
    Fröbelstraße 17, Haus 4
    10405 Berlin

Überblick

Antragstellung

Einschüler:innen

Sie melden Ihr Kind an der Grundschule Ihres Einzugsbereiches an. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung zusammen mit der Schulanmeldung in der Schule ab. Bitte nutzen Sie ggf. den Leitfaden Antragsverlauf eFöB (Hort) im Bereich “Weitere Informationen” auf dieser Seite.

Antragstellung nach der Einschulung

Ist Ihr Kind bereits eingeschult, stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Betreuungsbeginn.

Antragsformulare

Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular für die Antragstellung zu nutzen. Es hängt davon ab, welche Schulform Ihr Kind besucht:

Vertrag

Die Betreuung Ihres Kindes vor und nach dem Unterricht kann nur erfolgen, wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.

Schule in kommunaler Trägerschaft

Sie schließen den Vertrag mit dem Jugendamt des Bezirks, in dem sich die Schule Ihres Kindes befindet.

Wenn Ihr Kind eine Pankower Schule besucht, buchen Sie bitte bei uns einen Termin. Bei der Terminbuchung wählen Sie die Dienstleistung “Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid” aus und geben bitte den Namen Ihres Kindes mit der Bemerkung “eFöB – Vertrag” an.

Der Vertrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bitte kommen Sie gemeinsam zu uns oder bringen Sie eine Vollmacht der anderen sorgeberechtigten Person mit.

Wir benötigen außerdem eine Schulbescheinigung der zukünftigen Schule Ihres Kindes. Für Einschüler:innen erhalten Sie die Schulbescheinigung erst nach erfolgreicher Schulzuweisung.

Privatschulen / Schulen mit Kooperationspartnern

Den Vertrag schließen Sie mit dem privaten Schulträger bzw. mit dem freien Träger. Legen Sie den Bedarfsbescheid für die Betreuung Ihres Kindes bei Vertragsschluss vor.

Kosten

Kostenfreiheit

Das Mittagessen in der Schule ist bis einschließlich der sechsten Jahrgangsstufe kostenfrei.
In den ersten drei Jahrgangsstufen ist auch die Betreuung und ergänzende Förderung (eFöB / Hort) kostenfrei.

Kostenbeteiligung

Ab der vierten Jahrgangsstufe werden Sie an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Beteiligung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Hierüber müssen Sie eine Erklärung abgeben. Füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

Bildung und Teilhabe

Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, erhalten Sie die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten erstattet und können weitere Leistungen in Anspruch nehmen.

Informationen zu den Jahrgangsstufen

  • Jahrgangsstufe 1 - 3

    Sie müssen einen Antrag stellen.

  • Jahrgangsstufe 4 - 6

    Sie müssen einen Antrag stellen und Nachweise über das Einkommen einreichen.

  • Jahrgangsstufe 7 - Abschlussklasse

    Gilt nur an Schulen mit sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung”.
    Sie müssen einen Antrag stellen, Erwerbsnachweise und Nachweise über das Einkommen einreichen.

Formulare

  • Erwerbsnachweis

    PDF-Dokument (196.8 kB) - Stand: 09/2020
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Erklärung zur Selbständigkeit / Freiberuflichkeit

    PDF-Dokument (181.4 kB) - Stand: 09/2020
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Erklärung zum Sorgerecht

    PDF-Dokument (188.7 kB) - Stand: 05/2025
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Vollmacht

    PDF-Dokument (193.5 kB) - Stand: 09/2020
    Dokument: Jugendamt Pankow

Weitere Informationen

  • Leitfaden zum Antragsverlauf ergänzende Förderung und Betreuung

    PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: 08/2024
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Flyer EFöB (Hort) - Antrag auf einen Bedarfsbescheid

    PDF-Dokument (297.9 kB) - Stand: 05/2025

Zuständige Sachbearbeiter:in