Ergänzende Förderung und Betreuung - eFöB (Hort)

5 Kinder stehen hintereinander und jedes zweite Kind beugt sich nach links oder rechts

Geänderte Sprechzeiten des Fachdienstes Kindertagesbetreuung ab dem 01.01.2026

Ab dem kommenden Jahr konzentriert der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Jugendamtes seine Sprechzeiten auf zwei Tage in der Woche. Die Anzahl der Terminbuchungsoptionen wird dabei beibehalten, so dass insbesondere zur Spätsprechstunde mehr Terminbuchungsoptionen zur Verfügung stehen werden.
Gleichzeitig können die Anträge und Anliegen der Pankowerinnen und Pankower an den sprechstundenfreien Tagen konzentriert bearbeitet werden.

Ab dem 01.01.2026 findet die Sprechstunde dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 Uhr bis 18 Uhr statt.

Neben den Terminen vor Ort steht Ihnen der Fachdienst Kindertagesbetreuung auch per E-Mail zur Verfügung. Viele Informationen rund um die Kindertagesbetreuung in Pankow finden Sie außerdem auf dieser Internetseite.

Überblick

Antragstellung

Einschüler:innen

Sie melden Ihr Kind an der Grundschule Ihres Einzugsbereiches an. Bitte geben Sie Ihren vollständigen Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung zusammen mit der Schulanmeldung in der Schule ab. Bitte nutzen Sie ggf. den Leitfaden Antragsverlauf eFöB (Hort) im Bereich “Weitere Informationen” auf dieser Seite.

Antragstellung nach der Einschulung

Ist Ihr Kind bereits eingeschult, stellen Sie den Antrag spätestens drei Monate vor Betreuungsbeginn.

Antragsformulare

Bitte achten Sie darauf, das richtige Formular für die Antragstellung zu nutzen. Es hängt davon ab, welche Schulform Ihr Kind besucht:

Vertrag

Die Betreuung Ihres Kindes vor und nach dem Unterricht kann nur erfolgen, wenn ein Betreuungsvertrag abgeschlossen wurde.

Schule in kommunaler Trägerschaft

Sie schließen den Vertrag mit dem Jugendamt des Bezirks, in dem sich die Schule Ihres Kindes befindet.

Wenn Ihr Kind eine Pankower Schule besucht, buchen Sie bitte bei uns einen Termin. Bei der Terminbuchung wählen Sie die Dienstleistung “Hort-Gutschein / Bedarfsbescheid” aus und geben bitte den Namen Ihres Kindes mit der Bemerkung “eFöB – Vertrag” an.

Der Vertrag muss von allen Sorgeberechtigten unterschrieben werden. Bitte kommen Sie gemeinsam zu uns oder bringen Sie eine Vollmacht der anderen sorgeberechtigten Person mit.

Wir benötigen außerdem eine Schulbescheinigung der zukünftigen Schule Ihres Kindes. Für Einschüler:innen erhalten Sie die Schulbescheinigung erst nach erfolgreicher Schulzuweisung.

Privatschulen / Schulen mit Kooperationspartnern

Den Vertrag schließen Sie mit dem privaten Schulträger bzw. mit dem freien Träger. Legen Sie den Bedarfsbescheid für die Betreuung Ihres Kindes bei Vertragsschluss vor.

Kosten

Kostenfreiheit

Das Mittagessen in der Schule ist bis einschließlich der sechsten Jahrgangsstufe kostenfrei.
In den ersten drei Jahrgangsstufen ist auch die Betreuung und ergänzende Förderung (eFöB / Hort) kostenfrei.

Kostenbeteiligung

Ab der vierten Jahrgangsstufe werden Sie an den Kosten beteiligt. Die Höhe der Beteiligung hängt von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Hierüber müssen Sie eine Erklärung abgeben. Füllen Sie bitte das folgende Formular aus:

Bildung und Teilhabe

Haben Sie Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, erhalten Sie die Kosten für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten erstattet und können weitere Leistungen in Anspruch nehmen.

Informationen zu den Jahrgangsstufen

  • Jahrgangsstufe 1 - 3

    Sie müssen einen Antrag stellen.
    Es erfolgt keine Bedarfsprüfung.
    Die ergänzende Förderung und Betreuung ist kostenfrei.

  • Jahrgangsstufe 4 - 6

    Sie müssen einen Antrag stellen.
    Es erfolgt keine Bedarfsprüfung.
    Für die ergänzende Förderung und Betreuung werden Sie an den Kosten beteiligt. Deshalb müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen einreichen.

  • Jahrgangsstufe 7 - Jahrgangsstufe 10 bzw. Abschlussklasse
    Die ergänzende Förderung und Betreuung ab der siebten Jahrgangsstufe gilt
    • an Schulen mit sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” bis zur Abschlussklasse
    • für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“ an Auftragsschulen bis zum Ende der zehnten Jahrgangsstufe
    • für Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der zehnten Jahrgangsstufe, wenn sie
      • der Förderstufe I oder II zugeordnet sind
        oder
      • einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ oder „Autismus“ haben
        und keine Schule mit diesen Förderschwerpunkten besuchen

    Sie müssen einen Antrag stellen.
    Es erfolgt eine Bedarfsprüfung. Sie müssen daher Erwerbsnachweise einreichen.
    Für die ergänzende Förderung und Betreuung werden Sie an den Kosten beteiligt. Deshalb müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen einreichen.

Formulare

  • Erwerbsnachweis

    PDF-Dokument (196.8 kB) - Stand: 09/2020
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Erklärung zur Selbständigkeit / Freiberuflichkeit

    PDF-Dokument (181.4 kB) - Stand: 09/2020
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Erklärung zum Sorgerecht

    PDF-Dokument (188.7 kB) - Stand: 05/2025
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Vollmacht

    PDF-Dokument (193.5 kB) - Stand: 09/2020
    Dokument: Jugendamt Pankow

Weitere Informationen

  • Leitfaden zum Antragsverlauf ergänzende Förderung und Betreuung

    PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: 08/2024
    Dokument: Jugendamt Pankow

  • Flyer EFöB (Hort) - Antrag auf einen Bedarfsbescheid

    PDF-Dokument (297.9 kB) - Stand: 05/2025

Zuständige Sachbearbeiter:in