Ergänzende Förderung und Betreuung - eFöB (Hort)
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Geänderte Sprechzeiten des Fachdienstes Kindertagesbetreuung ab dem 01.01.2026
Ab dem kommenden Jahr konzentriert der Fachdienst Kindertagesbetreuung des Jugendamtes seine Sprechzeiten auf zwei Tage in der Woche. Die Anzahl der Terminbuchungsoptionen wird dabei beibehalten, so dass insbesondere zur Spätsprechstunde mehr Terminbuchungsoptionen zur Verfügung stehen werden.
Gleichzeitig können die Anträge und Anliegen der Pankowerinnen und Pankower an den sprechstundenfreien Tagen konzentriert bearbeitet werden.
Ab dem 01.01.2026 findet die Sprechstunde dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 Uhr bis 18 Uhr statt.
Neben den Terminen vor Ort steht Ihnen der Fachdienst Kindertagesbetreuung auch per E-Mail zur Verfügung. Viele Informationen rund um die Kindertagesbetreuung in Pankow finden Sie außerdem auf dieser Internetseite.
Informationen zu den Jahrgangsstufen
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Jahrgangsstufe 1 - 3
Sie müssen einen Antrag stellen.
Es erfolgt keine Bedarfsprüfung.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist kostenfrei. -
Jahrgangsstufe 4 - 6
Sie müssen einen Antrag stellen.
Es erfolgt keine Bedarfsprüfung.
Für die ergänzende Förderung und Betreuung werden Sie an den Kosten beteiligt. Deshalb müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen einreichen. -
Jahrgangsstufe 7 - Jahrgangsstufe 10 bzw. Abschlussklasse
Die ergänzende Förderung und Betreuung ab der siebten Jahrgangsstufe gilt
- an Schulen mit sonderpädagogischen Schwerpunkt “geistige Entwicklung” bis zur Abschlussklasse
- für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt „Autismus“ an Auftragsschulen bis zum Ende der zehnten Jahrgangsstufe
- für Schülerinnen und Schüler bis zum Ende der zehnten Jahrgangsstufe, wenn sie
- der Förderstufe I oder II zugeordnet sind
oder - einen sonderpädagogischen Förderbedarf in den Förderschwerpunkten „Geistige Entwicklung“ oder „Autismus“ haben
und keine Schule mit diesen Förderschwerpunkten besuchen
- der Förderstufe I oder II zugeordnet sind
Sie müssen einen Antrag stellen.
Es erfolgt eine Bedarfsprüfung. Sie müssen daher Erwerbsnachweise einreichen.
Für die ergänzende Förderung und Betreuung werden Sie an den Kosten beteiligt. Deshalb müssen Sie Nachweise über Ihr Einkommen einreichen.
Formulare
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Erwerbsnachweis
PDF-Dokument (196.8 kB) - Stand: 09/2020
Dokument: Jugendamt Pankow -
Erklärung zur Selbständigkeit / Freiberuflichkeit
PDF-Dokument (181.4 kB) - Stand: 09/2020
Dokument: Jugendamt Pankow -
Erklärung zum Sorgerecht
PDF-Dokument (188.7 kB) - Stand: 05/2025
Dokument: Jugendamt Pankow -
Vollmacht
PDF-Dokument (193.5 kB) - Stand: 09/2020
Dokument: Jugendamt Pankow
Weitere Informationen
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Leitfaden zum Antragsverlauf ergänzende Förderung und Betreuung
PDF-Dokument (1.5 MB) - Stand: 08/2024
Dokument: Jugendamt Pankow -
Flyer EFöB (Hort) - Antrag auf einen Bedarfsbescheid
PDF-Dokument (297.9 kB) - Stand: 05/2025
Zuständige Sachbearbeiter:in
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Anfangsbuchstabe des Nachnamens
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Familiennamen des jüngsten Kindes.
Sachbearbeiter:in
- Durch das Klicken auf den Namen schreiben Sie automatisch eine E-Mail an Ihre Sachbearbeiter:in
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A, Naz bis Nz
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Ba bis Bq, Em bis Ez
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Br bis Bz, T
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C, W
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Da bis Denj, F, J
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Denk bis Dz, Ka bis Km
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E bis El, L, Na bis Nay
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G, O
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H, Q
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I, Kn bis Kz
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M
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P, St
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R, V
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S (ohne Sch und St), X, Y
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Sch, U, Z