Aktuelles

Aktuelles Zeitungsstapel

Kostenfreiheit für eFöB (Hort) für die 3. Jahrgangsstufe

Liebe Eltern,

mit der Änderung der Schülerförderungsverordnung (SchüFöVO) wird ab dem 01.08.2023 die ergänzende Förderung und Betreuung auch für die 3.Jahrgangsstufe in der Schule kostenfrei.

Diese neue Regelung muss im vorhandenen Fachverfahren technisch umgesetzt werden. Daher erhalten Sie, wenn Ihr Kind ab dem Sommer die 3. Jahrgangsstufe besucht, in den nächsten Tagen einen neuen Kostenbescheid sowie die Mitteilung über die geänderte Beteiligung an den Kosten: Der Kostenbescheid weist ab 01.08.2023 einen Teilbetrag von 0,00 € aus, ab dem 01.08.2024 wird die monatliche Beteiligung an den Kosten entsprechend der hier vorliegenden Einkommensnachweise für das Jahr 2022 ausgewiesen.

Wenn Sie bereits einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank eingerichtet haben, stornieren Sie diesen bitte rechtzeitig, so dass wir keine Zahlungen für ein Kind der 3. Jahrgangsstufe erhalten.

Sollten Sie den neuen Kostenbescheid für die Zeit ab 01.08.2023 bis zum 04.08.2023 nicht erhalten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf: Schreiben Sie eine E-Mail an kindertagesbetreuung@ba-pankow.berlin.de .

Ihr Fachdienst Kindertagesbetreuung

Einschulung 2023

Liebe Eltern der Einschülerinnen und Einschüler 2023,

in den nächsten Tagen erhalten Sie einen Brief. Darin sind alle wichtigen Informationen zur Beantragung der ergänzenden Förderung und Betreuung (eFöB – Hort) enthalten.
Diese Informationen finden Sie auch auf unserer Internetseite Ergänzende Förderung und Betreuung – eFöB (Hort) .

Informationen zur Schulanmeldung finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Termin-Information

Sprechstunde nur mit Termin

Liebe Eltern,

der Fachdienst Kindertagesbetreuung bietet aktuell nur eine Terminsprechstunde an.

Termin-Buchung Fachdienst Kindertagesbetreuung

Wenn Sie einen Termin telefonisch vereinbaren möchten, bitten wir Sie die Behördennummer 115 zu wählen.

Ukraine-Information

Informationen zu Anträgen für die Betreuung in der Kita, Kindertagespflege oder in der Schule (eFöB / Hort) von aus der Ukraine geflüchteten Kindern

Wenn Sie eine Betreuung in der Kita, einer Kindertagespflegeeinrichtung oder eine ergänzende Förderung und Betreuung in der Schule wünschen, können Sie hierfür einen Antrag im Fachdienst Kindertagesbetreuung des Jugendamtes stellen.

  • Informationen zu Anträgen für die Betreuung in der Kita oder in der Schule (eFöB / Hort) von aus der Ukraine geflüchteten Kindern

    PDF-Dokument (466.8 kB) - Stand: 07/2022

  • Інформація про заяви на дитячий cад або школу (eFöB / Hort) для дітей, які втекли з України

    PDF-Dokument (437.5 kB) - Stand: 07/2022

Sonstige Informationen

Informationen zum erhöhten Förderbedarf

Hat Ihr Kind eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung und benötigt deshalb Unterstützung im pädagogischem Alltag der Kita? Sie können einen Antrag auf einen behinderungsbedingten Personalzuschlag stellen, die Prüfung erfolgt durch den Teilhabefachbereich des Jugendamtes. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bild Behördenauskunft Logo

Auskunft am Bürgertelefon 115 mit Second-Level-Support des Jugendamtes Pankow in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen

30.12.2019

Zur Erhöhung des Bürgerservices werden ab dem 01.01.2020 Ihre Anfragen zu den Bereichen

  • Kindertagesbetreuung
  • Elterngeld
  • Unterhaltsvorschuss
  • Beurkundungen

grundsätzlich am Bürgertelefon – Rufnummer 115 – beantwortet. Das Bürgertelefon 115 ist von Montags bis Freitags in der Zeit von 07:00 Uhr – 18:00 Uhr für Sie erreichbar. Soweit das Personal des Bürgertelefons selbst im Einzelfall (z.B. aus Datenschutzgründen) keine fallbezogene Auskunft erteilt, leitet es Ihr Anliegen zur Bearbeitung direkt an das zuständige Personal im Fachamt weiter.

Aus diesem Grund finden die bisherigen Telefonsprechstunden in den Bereichen Kindertagesbetreuung, Elterngeld, Unterhaltsvorschuss und Beurkundungen ab dem 01.01.2020 nicht mehr statt.
Vielmehr werden sich die Mitarbeiter_innen vor Ort in dieser Zeit der Fallbearbeitung widmen und so die Bearbeitungszeiten verkürzen.

Bitte nutzen Sie deshalb ab dem 01.01.2020 ausschließlich die Rufnummer 115.

Mit diesem neuen Angebot möchten wir Ihre Fragen und Anliegen schnell und kompetent beantworten.