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Pflegekinderdienst im Jugendamt Pankow

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Wer kann Pflegeeltern werden?
Grundsätzlich kommen alle Menschen zwischen 25 und 45 Jahren als Pflegepersonen infrage, egal ob allein- oder zusammenlebend, verheiratet oder unverheiratet, kinderlos oder mit eigenen Kindern. Wichtig sind Verantwortungsbewusstsein, ein Sinn für kooperative Zusammenarbeit, Eigeninitiative, Offenheit für die bisherige Lebensgeschichte des Kindes oder Jugendlichen und den daraus resultierenden Problemen sowie eine Aufgeschlossenheit in der Kontaktgestaltung zur Herkunftsfamilie des Pflegekindes. Familie heißt für uns zuallererst, eine liebevolle, sichere und verlässliche Beziehung miteinander entwickeln zu können.
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Wie kann ich mich bewerben?
Wenn Sie sich dafür interessieren, Pflegeeltern zu werden, rufen Sie bei uns an oder schreiben Sie eine Mail. Wir laden Sie zu einem Informationsgespräch ein. Wir geben Ihnen dann konkretere Informationen über die Aufgabe einer Pflegeelternschaft und beantworten alle Ihre offenen Fragen. Das Gespräch ist für Sie selbstverständlich unverbindlich.
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Was ist der Unterschied zwischen Vollzeit- und Kurzzeitpflege?
Kurzzeitpflege
für Kinder und Jugendliche, deren Eltern zum Beispiel durch Krankheit, Kur oder Krisensituationen für eine begrenzte Zeit die Versorgung und Erziehung nicht selbst wahrnehmen können. Die befristete Vollzeitpflege ist auf 6 Monate begrenzt. Das soziale Umfeld und der Kontakt des Kindes zu seiner Familie sollen erhalten bleiben.Vollzeitpflege
für Kinder und Jugendliche, die für lange Zeit oder dauerhaft die Geborgenheit einer Pflegefamilie benötigen und in ihrer Entwicklung häufig beeinträchtigt sind. Ziel der Hilfe ist die Integration des Kindes beziehungsweise des Jugendlichen in einen familiären Rahmen, die Förderung seiner Entwicklung sowie die Sicherung der Beziehungskontinuität zu seiner Herkunftsfamilie entsprechend seines Hilfebedarfs.Vollzeitpflege mit erweitertem Förderbedarf
für Kinder und Jugendliche mit erheblichen emotionalen, seelischen, kognitiven und/oder körperlichen Beeinträchtigungen im Alltag, die besondere pädagogische Betreuungsbedingungen benötigen. Der erweiterte Förderbedarf wird durch einen vom Jugendamt beauftragten Gutachter festgestellt. An die Pflegeeltern werden erweiterte Anforderungen in Bezug auf ihre Erziehungsleistung sowie die Qualität der Betreuung gestellt. -
Wie läuft die Überprüfung?
Hat sich nach dem Informationsgespräch Ihr Entschluss gefestigt, beginnen wir zusammen das Überprüfungsverfahren, in dessen Rahmen Sie ein Gesundheitsattest, ein polizeiliches Führungszeugnis und Ihren Einkommensnachweis einreichen müssen. Zudem führen wir mit Ihnen mehrere Gespräche zu Ihrer eigenen Biografie und Ihren Vorstellungen zur Tätigkeit als Pflegeeltern und ihrem potentiellen Pflegekind. Dabei besuchen wir Sie auch zu Hause.
Es ist uns wichtig, Sie während der Gespräche gut kennen zu lernen, damit wir eine Einschätzung treffen können, für welches Kind/welche Kinder Sie die passende Pflegeperson sein können. Unser vorrangiges Ziel ist es, Pflegekindern weitere Beziehungsabbrüche zu ersparen. Deshalb prüfen wir bereits am Anfang sehr genau, für welche Art von Pflegestelle und für welches Kind Sie die richtige Person wären.
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Wie gestaltet sich die Aufnahme eines Pflegekindes?
Sind alle Voraussetzungen der Überprüfung erfüllt, werden Sie als mögliche Pflegeeltern vorgemerkt. Bei Bedarf kommt es zu einer Vermittlung zwischen Kind und Pflegefamilie. Sie erhalten anonymisiert Informationen über das mögliche Pflegekind, über seine Vorgeschichte und seine leibliche Familie. Es bleibt Ihnen dann natürlich Zeit, um sich für diese neue und wichtige Aufgabe zu entscheiden. Das Kennenlernen zwischen Ihnen als Pflegeeltern und dem Pflegekind wird durch uns begleitet.
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Welche Unterstützung gibt es für Pflegeeltern?
Sie erhalten während Ihrer Tätigkeit als Pflegeeltern sozialpädagogische Beratung und Begleitung in Bezug auf das Pflegeverhältnis. Darüber hinaus stehen Fortbildungsangebote für Sie zur Verfügung. Zudem bekommen Sie Pflegegeld und können ggf. weitere finanzielle Beihilfen in Anspruch nehmen. Hier stehen Ihnen die Kolleg:innen des PKD ebenfalls beratend zur Seite. Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Pflegekindes können Sie auch Elternzeit nehmen. Bundeselterngeld erhalten Sie dabei jedoch nicht.
Downloads
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Literaturliste
PDF-Dokument (13.0 kB) - Stand: 07.01. 2015
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PKD-Kampagne 2023 - Das mat(s)cht, werdet Pflegeeltern
PDF-Dokument (366.8 kB) - Stand: 12/2022
Dokument: Jugendamt Pankow
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