Fachliche Beratung und Begleitung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Bezirk Pankow (IseF)

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Sie arbeiten mit Kindern und Jugendlichen zusammen und haben das Gefühl, dass es einem Kind oder Jugendlichen nicht gut geht?

Das Bundeskinderschutzgesetz ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Seitdem haben alle Personen, die in beruflichem oder ehrenamtlichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall einen Anspruch auf Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz“ (IseF).

  • Wer? Erzieher*innen, Lehrkräfte, Ärzt*innen, Therapeut*innen und andere Ratsuchende, die hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.
  • Wie? Anonymisiert, kostenfrei, einmalig oder als Prozess mit mehreren Beratungen, persönlich oder ggf. auch telefonisch.

IseF-Fachberatung bei vermuteter Kindeswohlgefährdung - Online

Aufgrund der anhaltenden Pandemie-Situation bieten die Kolleg*innen des Beratungsteams die IseF-Fachberatung auch in einem Online-Format an.
Teilen Sie uns einfach mit, ob Sie die Beratung in einem persönlichen Gespräch vor Ort wünschen oder dies auch gerne online durchführen möchten.

IseF-Fachberatung bei vermuteter Kindeswohlgefährdung Pankow

  • Flyer IseF-Fachberatung

    PDF-Dokument (95.7 kB) - Stand: Stand 2022
    Dokument: Jugendamt Pankow

Anmeldung zur IseF-Fachberatung

Teilen Sie uns bitte Ihr Anliegen und Ihre Erreichbarkeit über EMail mit.

Weitere Anlaufstellen für Fachkräfte bei Verdacht Auf Kindeswohlgefährdung

Weitere teils spezialisierte Beratungsangebote zur Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung finden Personen, die in beruflichem Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, auch unter Beratungsstellen