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Beurkundungen

Stempel Beurkundung

Aktuelle Hinweise

Eine persönliche Vorsprache für die Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen und Unterhaltsverpflichtungen ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten finden Sie in der unten stehenden Zuständigkeitsliste.
Es wird weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Das Jugendamt nimmt folgende Beurkundungen vor:

  • Beurkundung von Vaterschaftsanerkennungen – auch vor der Geburt,
  • Beurkundung von Sorgeerklärungen – auch vor der Geburt oder
  • Beurkundung von Unterhaltsverpflichtungen (auch in Amtshilfe für andere Jugendämter – auch auf Anforderung von Rechtsanwälten).

Das Jugendamt führt auch das Sorgeregister und erteilt daraus Auskünfte.

Benötigte Unterlagen für die Beurkundungen:

Für Vaterschaftsanerkennungen:
  • gültiger Personalausweis oder Reispass beider Eltern,
  • Geburtsurkunde des Vaters,
  • wenn das Kind bereits geboren ist: Geburtsurkunde des Kindes und
  • wenn das Kind erwartet wird: Mutterpass.
Für Sorgeerklärungen:
  • gültiger Personalausweis oder Reispass beider Eltern und
  • Vaterschaftsanerkennung und
  • wenn das Kind bereits geboren ist: Geburtsurkunde des Kindes.
Für Unterhaltsverpflichtungen:
  • gültiger Personalausweis oder Reispass,
  • Geburtsurkunde des Kindes oder Vaterschaftsanerkennung,
  • Aufforderungsschreiben des anderen Elternteils, des Jugendamtes oder des Rechtsanwalts und
  • bei Abänderung des bestehenden Unterhaltstitels: Kopie oder Abschrift des Unterhaltstitels (Urkunde, Beschluss, Urteil).

Bitte beachten Sie, dass für Elternteile, die der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind bzw. in Gebärdensprache kommunizieren, keine Dolmetscher im Jugendamt zur Verfügung stehen. Bitte kontaktieren Sie uns vor Ihrem Besuch.

Zuständigkeit für Beurkundungen

  • Zuständigkeit Beistandschaft-Beurkundung

    Ihre Ansprechpartner*innen bei Beurkundungen

    PDF-Dokument (97.5 kB) - Stand: Stand 2023-05