In Zusammenarbeit mit freien Trägern, den Kinder- und Jugendambulanzen/ Sozialpädiatrischen Zentren und den Bezirksämtern ist eine Handreichung zur Aufnahme und Betreuung von Kindern mit Behinderungen in Berliner Kindertageseinrichtungen entwickelt worden, die als verbindliche Arbeitsgrundlage zur übereinstimmenden Umsetzung der rechtlichen Vorgaben aller Berliner Bezirke dienen soll.
Der Frauenbeirat Pankow hat die zweite Auflage der Broschüre “Wer kommt denn da sein Kind abholen?(pdf)” zum Umgang mit Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit in Kindertagesstätten herausgebracht.
Gehörlosen Eltern mit hörenden Kindern, welche eine Tageseinrichtung (Tagespflege) besuchen, muss die Teilhabe an Entscheidungen und wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung in der Kindertageseinrichtung ermöglicht werden. Aus diesem Grund übernimmt auf Antrag der Eltern das örtlich zuständige Jugendamt die Kosten für Gebärdendolmetscherleistungen für Elternabende, Entwicklungsgespräche o.ä.
Link zum Musterbetreuungsvertrag