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Beistandschaften

deutsche Gesetze

Aktuelle Hinweise

Eine persönliche Vorsprache für die Beantragung von Beistandschaften(Unterhaltsfragen) ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten finden Sie in der unten stehenden Zuständigkeitsliste.

Es wird weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.

Das Jugendamt berät und unterstützt Sie bei Fragen bzw. Klärung der Vaterschaftsanerkennung Ihres Kindes sowie bei der Durchsetzung und Regelung des Kindesunterhaltes. Wenn Sie eine Beistandschaft beantragen, nimmt das Jugendamt in Ihrem Auftrag die genannten Aufgaben wahr.

Aufgaben

  • Führung von Beistandschaften (Vertretung Minderjähriger) für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Allgemeine Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten für Minderjährige und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsnachweis
  • Wenn bereits eine Unterhaltsvereinbarung getroffen wurde: vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels oder Original der bisherigen schriftlichen Unterhaltsvereinbarung

Weitere Informationen

Broschüre Die Beistandschaft

Broschüre Das Kindschaftsrecht

Antrag und Infoblatt

  • Infoblatt Beistandschaft

    PDF-Dokument (34.4 kB)

  • Antrag Beistandschaft

    DOCX-Dokument (38.1 kB)

Liste der Zuständigkeiten

  • Zuständigkeit Beistandschaft-Beurkundung

    Hier finden Sie die zuständigen Sachbearbeiter*innen

    PDF-Dokument (97.5 kB) - Stand: Stand 2023-05