Beistandschaften

Ein dickes Gesetzbuch liegt auf einem Tisch, es ist in der Mitte aufgeschlagen

Aufgaben

Die Beistandschaft muss von einem Elternteil beantragt werden.

Im Rahmen der Beistandschaft kann das Jugendamt für Minderjährige bei der Durchsetzung folgender Ansprüche und Forderungen unterstützen und vertreten:

  • Führung von Beistandschaften (Vertretung Minderjähriger) für die Feststellung der Vaterschaft und/oder Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Allgemeine Beratung und Unterstützung in Unterhaltsangelegenheiten für Minderjährige und junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

Benötigte Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Wenn die Vaterschaft schon festgestellt wurde: Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsnachweis
  • Wenn bereits eine Unterhaltsvereinbarung getroffen wurde: vollstreckbare Ausfertigung des Unterhaltstitels oder Original der bisherigen schriftlichen Unterhaltsvereinbarung

Antrag und Infoblatt

  • Infoblatt Beistandschaft

    PDF-Dokument (34.4 kB)

  • Antrag Beistandschaft

    DOCX-Dokument (38.1 kB)

Zuständigkeitsliste zur Kontaktaufnahme

Die Aufteilung der zuständigen Person im Jugendamt richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes (vor der Geburt nach dem Nachnamen der Kindesmutter). Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Link zur Zuständigkeitsliste. Weitere Informationen