Eine persönliche Vorsprache für die Beantragung von Beistandschaften(Unterhaltsfragen) ist bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Kontaktdaten finden Sie in der unten stehenden Zuständigkeitsliste.
Es wird weiterhin empfohlen, Anliegen nach Möglichkeit auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg zu übermitteln. Die offenen Sprechzeiten werden nach wie vor nicht angeboten.